Gleichgeschlechtliche Paare
Ich will meine Partnerin, meinen Partner bei meinem Tode finanziell möglichst gut absichern und gleichzeitig den WWF oder eine andere gemeinnützige Organisation begünstigen.
Empfehlung
Registrierte Partnerschaft
Im Partnerschaftsgesetz werden gleichgeschlechtliche Paare, die sich im Partnerschaftsregister eintragen lassen, den Ehepaaren erbrechtlich gleichgestellt. Es kann diesbezüglich deshalb grundsätzlich auf die Situation „
Verheiratet ohne Kinder“ verwiesen werden, wobei der Ehevertrag bei den eingetragenen Partnerschaften als Vermögensvertrag bezeichnet wird. Mit dem Vermögensvertrag können die Partner beispielsweise einen speziellen Güterstand wählen (ohne Regelung gilt Gütertrennung!) oder bei gemeinsamem Eigentum die Finanzierungsanteile festhalten.
Inzwischen haben alle Kantone die in registrierten Partnerschaften lebenden Paare von der Erbschaftssteuer befreit. Dennoch empfiehlt es sich, vorgängig jeweils das kantonale und kommunale Steuerrecht zu konsultieren.
Nicht registrierte Partnerschaft
Weil es für nicht eingetragene Partnerschaften kein Güterrecht und kein gesetzliches Erbrecht gibt, ist häufig ein schriftlicher
Konkubinatsvertrag nötig sowie – je nach Bedarf als Ergänzung – ein Erbvertrag oder ein Testament. Bei gemeinsamem Eigentum – z.B. einer Immobilie – wird im Konkubinatsvertrag festgehalten, wer welchen Teil zur Finanzierung beigetragen hat. Es kann auch festgelegt werden, was bei Auflösung der Partnerschaft mit einer Liegenschaft zu geschehen hat, nicht jedoch, wie die freigewordenen Mittel vererbt werden. Dies geschieht im Erbvertrag.
Im
Erbvertrag begünstigen sich die Partner gegenseitig, soweit dies der Pflichtteilschutz zulässt.
Wenn schon ein Erbvertrag gemacht wird, würde es nahe liegen, darin auch gleich eine
Nacherbschaft vorzusehen, was wir aber bei grösseren Beträgen nicht empfehlen. Wenn Sie Ihre(n) Partner(in) als Vorerbin(en) und den WWF als Nacherben einsetzen, ist das keine gute Lösung, denn Konkubinatspartner bezahlen - als nicht Verwandte - die höchsten Erbschaftssteuern (30 bis 50 Prozent, je nach Kanton und Höhe der Erbschaft).
Sie können gleichzeitig mehr für den Partner, die Partnerin und den WWF tun, wenn Sie in Ihrem
Testament (Mit-) Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.
Bei Bedarf finden Sie auf unserer
Empfehlungsliste dem WWF bekannte, ausgewählte Fachleute. Die aufgeführten Anwälte (Fürsprecher), Notare, Erbschaftsberater einer Bank sind auf das Güter- und Erbrecht spezialisiert. Vielleicht benötigen Sie zusätzlich einen Versicherungsspezialisten.
Sie können aber auch direkt mit Herrn Samy Darwish,
WWF-Erbschaften, Kontakt aufnehmen.