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Frauen in Bardia, Nepal
Unabhängige Untersuchung

Unabhängige Untersuchung

24. November 2020: WWF legt Bericht vor und akzeptiert die Empfehlungen der unabhängigen Kommission

Der WWF hat einen Bericht veröffentlicht, der Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von WWF-Projekten in Asien und Afrika und die Rolle des WWF in diesem Kontext untersucht hat. Die internationale Dachorganisation des WWF („WWF International“) hat im April 2019 eine unabhängige Kommission mit der Untersuchung und Aufarbeitung beauftragt. Wir danken der ehemaligen UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Richterin Navanethem Pillay, dem Menschenrechtsexperten Prof. John Knox sowie der Naturschutzexpertin Prof. Kathy McKinnon für ihre umfangreiche und wertvolle Arbeit. 

Es bewegt uns sehr und wir sind tief betroffen, dass Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von WWF-Projekten geschehen sind, obwohl der WWF mit Naturschutzprojekten vor Ort war. Das ist nach unserem Selbstverständnis und mit den Werten, für die wir stehen, nicht vereinbar. Die Einhaltung der Menschenrechte ist Grundlage aller Naturschutzprojekte beim WWF und muss als unverrückbares Prinzip bei der Umsetzung aller Massnahmen Berücksichtigung finden.

Wir sind entschlossen, unseren eigenen Verpflichtungen gegenüber den Gemeinschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, nachzukommen. Als wir von den Missbrauchsmeldungen erfuhren, haben wir Massnahmen vor Ort ergriffen. Dennoch wollten wir wissen, ob und wie wir uns noch verbessern können. Wir wollten eine klare und unabhängige Bewertung unserer Bemühungen, um daraus zu lernen und uns weiter zu verbessern. Aus diesem Grund hat der WWF International die unabhängige Untersuchung unter der Leitung von Richterin Navi Pillay in Auftrag gegeben, um eine systematische Überprüfung unserer Praktiken durchzuführen. Nun liegt der Bericht vor.

Der WWF akzeptiert die Empfehlungen der unabhängigen Kommission und geht deren Umsetzung unmittelbar an

Folgende Untersuchungsergebnisse aus dem Bericht der unabhängigen Kommission möchten wir hervorheben:

  • Der Bericht bestätigt, dass kein Fall vorliegt, in dem WWF-Mitarbeitende Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Ausserdem bestätigt der Bericht, dass WWF-Mitarbeitende Menschenrechtsverletzungen weder angeordnet, daran teilgenommen oder andere dazu ermutigt haben. Zudem hält der Bericht fest, dass die beschuldigten Ranger von Regierungen beschäftigt wurden, nicht vom WWF.
  • Die Kommission um Navi Pillay betont, dass der WWF bereits 1996 eine der ersten Naturschutzorganisationen gewesen ist, die sich mit den Rechten indigener Völker befasst und sich Menschenrechtsprinzipien zu eigen gemacht hat.
  • Die Kommission merkt kritisch an, dass der WWF Menschenrechte in mehreren internen Richtlinien verankert, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten innerhalb seines globalen Netzwerks jedoch nicht überall gleich konsequent genug umgesetzt hat. Der Bericht weist darauf hin, dass der WWF keinen gegen Menschen gerichteten Naturschutzansatz verfolgt. Aber dieser inklusive Ansatz war laut der Kommission nicht in allen Projektplänen ausreichend verankert.
  • Die Kommission attestiert, dass sich ein Grossteil der Aktivitäten des WWF auf die Unterstützung von lokalen Gemeinschaften konzentriert, die von den Naturschutzbemühungen profitieren und einen besseren Lebensstandard entwickeln.
  • Die Kommission erkennt an, dass der WWF eine Reihe von Anstrengungen unternommen hat, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern (z.B. Menschenrechtsschulungen, Ausbau der Beschwerdemechanismen und Aufstellung von Verhaltenskodizes für staatliche Wildhüter). Sie hebt hervor, dass der WWF unabhängige Initiativen zu Menschenrechten und sozialer Entwicklung geschaffen und finanziert hat (wie 2015 das Menschenrechtszentrum im Dzanga-Sangha-Schutzgebiet in der Zentralafrikanischen Republik, 2016 die unabhängigen Beschwerdemechanismen gegen Menschenrechtsverletzungen in Kamerun). Diese werden von lokalen Indigenen- und Menschenrechts-NGOs geleitet. 
  • Die Kommission fordert den WWF auf, sein Engagement in den untersuchten Projekten in Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratische Republik Kongo, in Indien, Nepal und der Republik Kongo fortzuführen und klare Grenzen („rote Linien“) für sein Engagement in Krisen- und Konfliktregionen zu definieren. Die Kommission fordert in ihrem Bericht den WWF dazu auf, klarer dafür einzutreten, dass Regierungen ihrer Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte gerecht werden - auch im Hinblick auf staatliche Wildhüter und Ranger, die in Missbräuche verwickelt waren.

Die Kommission legt eine Reihe von Empfehlungen vor, wie die Menschenrechte besser in den Naturschutz integriert werden können. Der WWF greift sämtliche Empfehlungen des Gremiums auf. Die Themenfelder der Empfehlungen der Kommission reichen von der verbindlichen Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, mit Projektförderern oder anderen Stakeholdern, über die Einrichtung effektiver Beschwerdemechanismen und die regelmässige Berichterstattung über die Menschenrechtssituation in den Projektgebieten bis hin zur besseren Finanzierung der Menschenrechtsarbeit. Der WWF geht die Umsetzung der Empfehlungen ohne Verzögerung an und wird regelmässig über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten.

Der WWF Schweiz nimmt seine Verantwortung als Teil des globalen WWF-Netzwerks wahr

Der WWF Schweiz ist selbst nicht in den Projekten tätig, die von der unabhängigen Kommission untersucht wurden. Wir haben in den betreffenden Ländern keine Mitarbeitenden. Der WWF Schweiz hat keine direkten Zahlungen in die entsprechenden Länder getätigt. Der WWF Schweiz als Teil des WWF-Netzwerks nimmt dennoch seine Verantwortung sehr ernst und wir unterstützen den Schutz, die Achtung und die Stärkung von Menschenrechten auf allen Ebenen. Für weiterführende Informationen dazu verweisen wir auf das Zusatz-Statement des WWF Schweiz zum Pillay-Bericht.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: