/ ©: Michel Roggo / roggo.ch

Neues Gewässerschutzgesetz

Fische können ihre Laichgebiete nicht erreichen und verenden in Turbinen, Flussabschnitte fallen trocken oder werden durch künstliche Hochwasser zerstört – das ist die Kehrseite der Wasserkraft-Nutzung. Das revidierte Gewässerschutzgesetz schafft Abhilfe: Jetzt müssen die Kantone Fliessgewässer renaturieren.
Im Mittelland sind rund 45 Prozent aller Fliessgewässer verbaut, im Siedlungsgebiet gar mehr als 80 Prozent . Flüsse unterhalb von Kraftwerken führen oft kaum mehr Wasser. Um diese Missstände zu bekämpfen hat der Schweizerische Fischereiverband im Jahre 2007 die eidgenössische Volksinitiative «lebendiges Wasser» mit 165 000 Unterschriften eingereicht. Dank des guten Gegenvorschlags wurde die Initiative jedoch zurückgezogen und das Gewässerschutzgesetz revidiert. Das Gesetz ist seit anfangs 2011, die zugehörige Verordnung seit Juni 2011 in Kraft.

Der WWF informiert und begleitet Umsetzung

Das neue Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone in verschiedenen Bereichen Revitalisierungs-Massnahmen vorzunehmen und bei Wasserkraftwerken Sanierungsmassnahmen anzuordnen. Dabei werden sie vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt

Der WWF hat die Entwicklung des revidierten Gewässerschutzgesetzes in den letzten Jahren verschiedentlich gefördert, etwa mit Informationsarbeit bei Politikern. Bereits bei der Planung des neuen Gesetzes war der WWF mit dabei und hat sich dafür eingesetzt, dass die Fliessgewässer mehr Raum erhalten. Dies wurde nach harten Diskussionen auch in die Gesetzesüberarbeitung aufgenommen. Nun begleitet der WWF zusammen mit seinen kantonalen Sektionen die Umsetzung und kämpft dafür, dass möglichst viele Gewässer aufgewertet werden. Zudem unterstützt der WWF die Renaturierung von Gewässern und die Fischdurchgängigkeit bei Kraftwerken auch mit eigenen Projekten.

Fünf Hauptpfeiler

Weil die meisten Fliessgewässer verbaut und stark genutzt sind, ist ihre Funktion als Lebensraum für die Hälfte aller Schweizer Pflanzen und Tiere stark eingeschränkt. Naturnahe Gewässer sind auch für Hochwasserschutz, Trinkwasser und Erholung essentiell. Deshalb werden zukünftig die Gewässer vermehrt renaturiert. Dabei werden sie wieder in einen etwas natürlicheren Zustand gebracht. Der eigentliche Naturzustand ist in der dicht besiedelten Schweizer Kulturlandschaft nicht mehr möglich. Das neue Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass Fliessgewässer und Seen naturnaher werden müssen, indem:
  • es die Kantone zur Festlegung und Sicherung von genügend Gewässerraum verpflichtet
  • die Kantone die Revitalisierungen strategisch planen und umsetzen müssen
  • negative Auswirkungen der Wasserkraftnutzung wie Schwall/Sunk reduziert, der Geschiebehaushalt reguliert und die Durchgängigkeit für Fische gewährt werden muss
  • indem der Bund die Renaturierungen und Sanierungen mit 60 bis 100 Prozent finanziert
  • weiterhin genügend Restwasser in den Flussbetten fliessen muss.

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