14. Februar 2024 — Medienmitteilung

Produkte aus Entwaldung: Schweiz verliert den Anschluss

Der Bundesrat verzichtet auf eine Regulierung für entwaldungsfreie Lieferketten. Damit droht die Schweiz zur Drehscheibe für Produkte aus Entwaldung zu werden. Der WWF setzt sich dafür ein, dass der Bundesrat diesen Entscheid überdenkt.

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Waldrodung

•    Mit der Entwaldungsverordnung geht die EU gegen die Abholzung der Wälder vor. 
•    Die Schweiz sollte mitziehen, sonst geht sie unnötige Risiken ein.
•    Der Bundesrat verpasst die Chance, für gleichwertige Bedingungen zu sorgen

Zitat Romain Deveze, Rohstoff-Experte beim WWF: 
«Die Schweiz sollte im Gleichschritt mit der EU-Regeln gegen Entwaldung einführen. Nur so beteiligen wir uns angemessen am Kampf gegen die Abholzung des Regenwaldes und sorgen für gleichwertige Bedingungen für die heimische Wirtschaft. Der Bundesrat hat diese Chance heute verpasst und sollte seinen Entscheid dringend überdenken.»

Am 1.Januar 2025 tritt die EU-Entwaldungsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Produkte aus Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Ölpalmen, Rindern und Kautschuk nur noch in die EU eingeführt werden, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Entwaldung hergestellt wurden. Handelt die Schweiz nun nicht auch, geht sie zwei Risiken ein: Erstens droht sie zu einem der letzten Länder Europas zu werden, das weiterhin mit Produkten handelt, die zur Zerstörung von Regenwald beitragen, was sich negativ auf die Reputation auswirken dürfte. Zweitens werden zukünftig Schweizer Unternehmen benachteiligt, welche entsprechende Produkte in die EU einführen wollen: Weil die Schweiz keine gleichwertige Regelung hat, gilt sie als Drittstaat und Lieferanten laufen Gefahr, Aufträge zu verlieren.

Schweiz importiert viel aus Ländern mit hohem Entwaldungsrisiko

Fast ein Viertel der Produktionsfläche, die für die Importe der betreffenden Rohstoffe in die Schweiz benötigt werden, liegen in Ländern mit hohem oder sehr hohem Risiko bezüglich Entwaldung. Dies gilt insbesondere für Kaffee, Kakao, Soja und Palmöl.

 
Gleich lange Spiesse unterstützt Schweizer Wirtschaft

Die EU-Holzhandelsverordnung (2013) wurde von der Schweiz lange nicht nachvollzogen. Dies führte zu einer Benachteiligung der Schweizer Holzwirtschaft, was 2017 zu Vorstössen im Parlament (Mo. Föhn 17.3855; Mo Flückiger-Bäni 17.3843) führte. Nur dank diesen wurde die Schweizer Gesetzgebung schliesslich angepasst. Einem entsprechenden Rechtsgutachten zufolge ist zu befürchten, dass die Schweiz mit dem heutigen Entscheid erneut den Anschluss verpasst und der Export der betroffenen Schweizer Produkte in die EU deutlich erschwert wird.

Kontakt:
Timo Landenberger, Mediensprecher WWF Schweiz, timo.landenberger@wwf.ch