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Geissen auf der Griesalp im Berner Oberland, Schweiz

Verbandsbeschwerderecht

Der WWF verleiht der Natur eine Stimme: Als Fürsprecher der Natur verteidigen wir ihre Schutzinteressen. Bei Verstössen gegen die Umwelt- und Naturschutz-Gesetzgebung ergreifen wir Rechtmittel und setzen uns für den Erhalt der Artenvielfalt ein.

Fürsprecher der Natur

Dank dem Verbandsbeschwerderecht können wir die Anliegen der Natur rechtlich vertreten und durchsetzen.

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Thomas Vellacott, CEO des WWF Schweiz

Das Natur- und Heimatschutzgesetz gesteht gewissen Umweltorganisationen seit 1966 das Verbandsbeschwerderecht zur Wahrnehmung allgemeiner Interessen des Natur -und Heimatschutzes zu. Das 1983 erlassene Umweltschutzgesetz enthält eine analoge Bestimmung. Die Natur erhält so durch die Umweltschutzorganisationen eine direkte Stimme in Rechtsverfahren.

Als Fürsprecher der Natur kann der WWF somit bestimmte Projekte auf ihre Gesetzeskonformität überprüfen lassen. Damit stellt er u.a. den korrekten Vollzug des Umweltrechts sicher.

Massvoll, aber erfolgreich

Erfolgreiche Verbandsbeschwerden

Im Jahr 2023 wurde in mehr als 80 Prozent der Fälle eine Verbesserung für Natur und Umwelt erreicht.

Der WWF macht massvoll und zum Wohle der Umwelt vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch. Dies zeigt die Beschwerdestatistik für das Jahr 2023: Bei 8 abgeschlossenen Beschwerdefällen hat die Umweltorganisation in mehr als 80 Prozent eine Verbesserung für die Natur erreicht. Dabei wurden vier Beschwerden gutgeheissen (ganz oder teilweise), drei führten zu Projektveränderungen oder zu einvernehmlichen Lösungen (Rückzug oder gegenstandslos). Eine Beschwerde wurde abgelehnt. Die Zahl der abgeschlossenen Fälle (8) ist niedriger als in den Vorjahren. Im Jahr 2022 waren 14 Fälle abgeschlossen worden. Im Jahr 2019 waren es 21 Beschwerden, die abgeschlossen wurden.

In dieser Statistik nicht ausgewiesen sind zahlreiche weitere Fälle, in denen der WWF für die Natur eingestanden ist und sich mit Gesprächen, Stellungnahmen oder Einsprachen für die Natur eingesetzt hat.

Im Jahr 2023 abgeschlossene Rechtsfälle (Auswahl)

Dank unseres Einsatzes konnte die Natur im Jahr 2023 in den verschiedensten Bereichen geschützt werden. Insbesondere im Jahr 2023 führten zahlreiche Urteile dazu, dass wichtige Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen erhalten blieben. So konnten wir im Kanton Waadt einen geplanten Bau in den Höhenlagen von Lausanne abwenden, der ein Biotop mit einer grossen Vielfalt an Vögeln, zahlreichen Säugetieren und einer bedeutenden Vegetation beeinträchtigt hätte. Wir wehrten uns auch erfolgreich gegen die Schaffung einer Sport- und Freizeitzone im Vallée du Doubs, einem für die Biodiversität sehr wertvollen Ort, der unter anderem 259 für die Schweiz prioritäre Arten beherbergt. Wie im Jahr 2022 sorgten wir dafür, dass die eidgenössischen Jagdbanngebiete, die als Ruhezonen für das Überleben einiger seltener und bedrohter Arten unerlässlich sind, vor jeglicher Beeinträchtigung bewahrt werden, indem wir erfolgreich gegen eine Entscheidung zur Regulierung der Huftierbestände in einem Jagdbanngebiet Beschwerde einlegten. Abgelehnt wurde unsere Beschwerde gegen die Baugenehmigung für einen neuen Schweinestall, dessen Emissionen die Flora und Fauna des angrenzenden Naturschutzgebiets beeinträchtigten. Schliesslich wurden drei unserer Beschwerden, die einen Nutzungsplan bzw. ein Nationalstrassenprojekt und der Schutz eines Biotops in einem Baugebiet betrafen, nach erfolgreichen Verhandlungen, die zu einer Einigung führten, gegenstandslos.

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Entlen

Bessere Situation für Flüsse dank unserem Einsatz

Beschwerden im Bereich Pestizide

Pestizide müssen vom Bund zugelassen und überprüft werden. Diese Zulassungen und Überprüfungen erfolgten bislang unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Umweltorganisationen. Denn das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ging davon aus, dass das Verbandsbeschwerderecht im Zulassungs- und Überprüfungsverfahren nicht greifen würde. In seinem Entscheid BGE 144 II 218 hielt das Bundesgericht fest, dass der vorsorgliche Schutz von Tieren und Pflanzen gegen Giftstoffe bei der Schädlingsbekämpfung zu den zentralen Anliegen des Natur- und Heimatschutzgesetzes gehöre. Der Ausschluss der Verbandsbeschwerde in diesem Bereich würde damit den Intentionen des Gesetzgebers klar widersprechen. Daher müssen seit 2018 den Umweltschutzorganisationen verfahrensabschliessende Verfügungen mitgeteilt und das Mitwirkungsrecht gewährt werden.

Das können Sie tun

Unterstützen Sie uns als WWF-Mitglied, damit wir die einmalige Flora und Fauna weiterhin schützen können. Oder engagieren Sie sich bei einem Freiwilligen-Einsatz aktiv für die Umwelt.

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Bonobo-Mutter küsst ihr Baby

Mitglied werden

Als WWF-Mitglied sind Sie Teil unseres grossen Netzwerks: Über 5 Millionen Menschen rund um den Globus unterstützen unsere Projekte.

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Freiwillige der Sektion WWF St. Gallen helfen am Brändliberg, St. Gallen, Schweiz

Freiwilligenarbeit

Setzen Sie sich aktiv für unsere Natur und Umwelt ein und wählen Sie aus verschiedenen Freiwilligen-Einsätzen aus.