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Geissen auf der Griesalp im Berner Oberland, Schweiz

Verbandsbeschwerderecht

Der WWF verleiht der Natur eine Stimme: Als Fürsprecher der Natur verteidigen wir ihre Schutzinteressen. Bei Verstössen gegen die Umwelt- und Naturschutz-Gesetzgebung ergreifen wir Rechtmittel und setzen uns für den Erhalt der Artenvielfalt ein.

Fürsprecher der Natur

Dank dem Verbandsbeschwerderecht können wir die Anliegen der Natur rechtlich vertreten und durchsetzen.

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Thomas Vellacott, CEO des WWF Schweiz

Das Natur- und Heimatschutzgesetz gesteht gewissen Umweltorganisationen seit 1966 das Verbandsbeschwerderecht zur Wahrnehmung allgemeiner Interessen des Natur -und Heimatschutzes zu. Das 1983 erlassene Umweltschutzgesetz enthält eine analoge Bestimmung. Die Natur erhält so durch die Umweltschutzorganisationen eine direkte Stimme in Rechtsverfahren.

Als Fürsprecher der Natur kann der WWF somit bestimmte Projekte auf ihre Gesetzeskonformität überprüfen lassen. Damit stellt er u.a. den korrekten Vollzug des Umweltrechts sicher.

Massvoll, aber erfolgreich

Erfolgreiche Verbandsbeschwerden

Im Jahr 2022 wurde in mehr als 90 Prozent der Fälle eine Verbesserung für Natur und Umwelt erreicht.

Der WWF macht massvoll und zum Wohle der Umwelt vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch. Dies zeigt die Beschwerdestatistik für das Jahr 2022: Bei 14 abgeschlossenen Beschwerdefällen hat die Umweltorganisation in mehr als 90 Prozent eine Verbesserung für die Natur erreicht. Dabei wurden acht Beschwerden gutgeheissen (ganz oder teilweise), fünf führten zu Projektveränderungen oder zu einvernehmlichen Lösungen (Rückzug oder Gegenstandslos). Eine Beschwerde wurde abgelehnt.

In dieser Statistik nicht ausgewiesen sind zahlreiche weitere Fälle, in denen der WWF für die Natur eingestanden ist und sich mit Gesprächen, Stellungnahmen oder Einsprachen für die Natur eingesetzt hat.

Im Jahr 2022 abgeschlossene Rechtsfälle (Auswahl)

Dank unseres Einsatzes konnte die Natur im Jahr 2022 in den verschiedensten Bereichen geschützt werden. Die Ausscheidung des Gewässerraums beschäftigte die Gerichte auch 2022 wieder ziemlich stark. So konnte nicht nur im Kanton Aargau, sondern auch im Kanton Schwyz ein falsch abgegrenzter und zu kleiner Gewässerraum korrigiert werden. Im Kanton Schwyz gelang es uns auch, einen Wildtierkorridor von überregionaler Bedeutung zu schützen, der durch den Bau eines Strassenprojekts bedroht war. Zudem verhinderten wir auch ein Wasserkraftprojekt im Färdabach (Wallis), in dem die Steinfliege Leuctra schmidi lebt, eine Art, die den Status "hohe nationale Priorität" geniesst (Bundesgerichtsurteil). Schliesslich haben wir auch dafür gesorgt, dass die Bedeutung der eidgenössischen Jagdbanngebiete für die Fauna anerkannt wurde und dass diese unbedingt vor jeglicher Störung geschützt werden müssen (Urteil des Walliser Kantonsgerichts).

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Entlen

Bessere Situation für Flüsse dank unserem Einsatz

Beschwerden im Bereich Pestizide

Pestizide müssen vom Bund zugelassen und überprüft werden. Diese Zulassungen und Überprüfungen erfolgten bislang unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Umweltorganisationen. Denn das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ging davon aus, dass das Verbandsbeschwerderecht im Zulassungs- und Überprüfungsverfahren nicht greifen würde. In seinem Entscheid BGE 144 II 218 hielt das Bundesgericht fest, dass der vorsorgliche Schutz von Tieren und Pflanzen gegen Giftstoffe bei der Schädlingsbekämpfung zu den zentralen Anliegen des Natur- und Heimatschutzgesetzes gehöre. Der Ausschluss der Verbandsbeschwerde in diesem Bereich würde damit den Intentionen des Gesetzgebers klar widersprechen. Daher müssen seit 2018 den Umweltschutzorganisationen verfahrensabschliessende Verfügungen mitgeteilt und das Mitwirkungsrecht gewährt werden.

Nach der Publikation der gezielten Überprüfung von Azoxyostrobin, ein Fungizid, verlangte der WWF Schweiz das Parteistellungsrecht und damit Akteneinsicht für das Produkt Amistar Xtra. Dies, weil der Wirkstoff Azoxystrobin Wasserpilze schädigt. Diese spielen eine zentrale Rolle im Nahrungsnetz von Süsswasserökosystemen und beim Abbau von organischem Material und damit bei der Selbstreinigung der Gewässer. Trotzdem werden die Wasserpilze bei der Risikobewertung von Fungiziden nicht berücksichtigt. Amistar Xtra beinhaltet einem weiteren Fungizid-Wirkstoff. Die ökotoxikologische Beurteilung beschränkt sich jedoch auf den Wirkstoff Azoxystrobin. Die Cocktailwirkung, also die Mischtoxizität, wird im Zulassungsverfahren nicht beurteilt. Aufgrund dieser Mängel wurde bei der Wiederzulassung von Amistar Xtra Beschwerde erhoben.  Dieser Fall wurde eingestellt, weil die Zulassung des zweiten Wirkstoffes aufgehoben wurde (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts).

Das können Sie tun

Unterstützen Sie uns als WWF-Mitglied, damit wir die einmalige Flora und Fauna weiterhin schützen können. Oder engagieren Sie sich bei einem Freiwilligen-Einsatz aktiv für die Umwelt.

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Bonobo-Mutter küsst ihr Baby

Mitglied werden

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Freiwillige der Sektion WWF St. Gallen helfen am Brändliberg, St. Gallen, Schweiz

Freiwilligenarbeit

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