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Frau in Feld, Nepal

Updates zu den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Im Winter 2020 veröffentlichte der WWF den Bericht «Embedding Human Rights in Nature Conservation – From Intent to Action» der unabhängigen Kommission unter der Leitung der ehemaligen UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay. Die Pillay-Kommission bewertete im Bericht den Menschenrechtsansatz des WWF und definierte Empfehlungen in 10 Themenfeldern. Der WWF griff die Empfehlungen auf  und machte sich an die Umsetzung. Transparenz über den Stand der Umsetzung ist uns sehr wichtig. Deshalb kommunizieren wir in regelmässigen Zwischenberichten den Stand der Umsetzung:

April 2024: Drittes Update zu Menschenrechten und Naturschutz

Am 16. April 2024 hat der WWF International seinen Bericht «Human Rights and The Environment Report 2023, Embedding Human Rights in Nature Conservation: From Intent to Action» publiziert. Es ist das dritte Update zur Umsetzung der Empfehlungen der unabhängigen Kommission. 

Im Jahr 2020 veröffentlichte eine unabhängige Kommission unter dem Vorsitz von Navi Pillay – der ehemaligen Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte – einen Bericht, in dem die Rolle des WWF im Zusammenhang mit Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Ranger:innen in und um Schutzgebiete im Kongobecken, in Indien und Nepal untersucht wurde. Das unabhängige Gremium veröffentlichte daraufhin Empfehlungen zu Programmen auf Länderebene und kam zum Schluss, dass wir mehr tun müssen, um sicherzustellen, dass die Stimmen von lokalen und insbesondere indigenen Gemeinschaften gehört werden und dass wir uns stärker dafür einsetzen müssen, dass die Regierungen ihre Menschenrechtsverpflichtungen einhalten. Wir haben Fortschritte gemacht, anerkennen aber, dass wir weiterhin mit menschenrechtlichen Herausforderungen in unserer Naturschutzarbeit konfrontiert sind.

In unserer WWF Management Response (2020) haben wir uns öffentlich zu den Empfehlungen des unabhängigen Gremiums bekannt und dargelegt, was wir in den nächsten drei Jahren unternehmen werden, um diese Empfehlungen umzusetzen, damit wir Menschenrechte noch besser im Naturschutz verankern. Wir haben uns zudem verpflichtet, unsere Fortschritte und Herausforderungen in der Umsetzung jährlich zu überprüfen und zu veröffentlichen (Bericht 2021 und Bericht 2022). 

Im Herbst 2024 wird der WWF International einen externen Evaluationsbericht über die Fortschritte und Herausforderungen des WWF seit der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts der unabhängigen Kommission im November 2020 publizieren. Der WWF Schweiz wird die darin enthaltenen Empfehlungen aufnehmen und konkrete Massnahmen definieren, um zu deren Umsetzung beizutragen. 

Der neuste Bericht  von WWF International liefert erneut einen Überblick darüber, wie wir im letzten Jahr die Menschenrechte in unserer Naturschutzarbeit weiter integriert und gefördert haben. Denn unser mit dem Ziel ist es, eine gleichberechtigte und dauerhafte Wirkung im Bereich Naturschutz und Entwicklung zu erzielen. Der Bericht enthält 15 konkrete Beispiele aus Afrika, Nord- und Südamerika, Asien und dem Pazifikraum sowie eine globale Fallstudie. Damit zeigen wir auf, wo sich der WWF auf dem Weg zu einem wirkungsvollen und integrativen Naturschutz befindet und welche Herausforderungen weiterhin bestehen. Diese Fortschritte wurden u.a. in den einzelnen Ländern erreicht: 

- Kamerun: Wir haben uns für die Anerkennung und den Schutz von Rechten für indigene Völker eingesetzt. Dies führte im September 2023 zur Unterzeichnung eines historischen Abkommens zwischen dem kamerunischen Ministerium für Wälder und Wildtiere und ASBABUK, einer Organisation der indigenen Baka, zur Wahrung und zum Schutz ihrer traditionellen Rechte der Volksgruppe. 

- In der Zentralafrikanischen Republik haben wir das Menschenrechtszentrum in Bayanga weiter finanziell unterstützt, welches Opfer von Menschenrechtsverletzungen juristisch und gerichtlich berät. Zudem arbeiten wir weiterhin mit der Organisation Chengeta Wildlife weiter, die Ranger:innen ausbildet, um mit ihnen gemeinsam Module zu Menschenrechten zu entwickeln und diese in die Lehrpläne für die Ausbildung von Ranger:innen zu verankern.

- In Nepal arbeitet neu eine Spezialistin für Gleichstellung und soziale Inklusion im WWF-Büro vor Ort, um noch besser sicherzustellen, dass unsere Umweltschutzprojekte die Gleichstellung der Geschlechter sowie die soziale Inklusion respektieren und fördern. 

Auf globaler Ebene wurden folgende Entwicklungen erreicht:  

- Beschwerdekanäle und -mechanismen unterstützen und verbessern: Seit Ende 2023 verfügen alle WWF-Büros über einen Beschwerdekanal auf Länderebene – gemäss unserem SpeakUp!-Core-Standard.

- Den Einbezug von indigenen Völkern in unsere Entscheidungsprozesse stärken: Neu haben wir in Führungsgremien und Beratungsgruppen im WWF-Netzwerk insgesamt 18 Vertreter:innen indigener Völker. Im Jahr 2023 wurde zudem Dr. Ramy Bulan, eine Anwältin für Landrechte und Vertreterin indigener Völker aus dem Kelabit-Hochland in Sarawak, Malaysia, als Mitglied des internationalen Vorstands ernannt. 

- Förderung der ethischen Rechtsdurchsetzung im Umweltschutz und Partnerschaften bei der Ausbildung von Ranger:innen zu Menschenrechtsthemen: Der WWF ist sich bewusst, dass die Strafverfolgungsbehörden beim Kampf gegen Wilderei und beim Schutz von Landschaften und Meeren eine wichtige Rolle spielen – und dies oft in einem schwierigen Umfeld. Die Unterstützung der Ausbildung von Ranger:innen im Bereich der Menschenrechte und der ethischen Strafverfolgung bleibt ein zentrales Element unserer Mission. Auf lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene entwickeln und bieten wir Schulungsmöglichkeiten an und sind Partner bei der Menschenrechtsschulung in verschiedenen Regionen des Kongobeckens, in Indien und Nepal - und darüber hinaus.

Weitere Beispiele für Fortschritte und Herausforderungen können Sie direkt aus dem Bericht entnehmen. 

 

März 2023: Zweites Update zu Menschenrechten und Naturschutz

Am 14. Februar 2023 hat der WWF International seinen Bericht «Human Rights and The Environment Report 2022, Embedding Human Rights in Nature Conservation: From Intent to Action» publiziert. Es ist das zweite Update zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem unabhängigen Panel. Das Panel unter der Leitung von Navanethem Pillay, der ehemaligen Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, wurde vom WWF International im Jahr 2019 beauftragt, Vorwürfe zu Menschenrechtsverletzungen in WWF-Projekten in Asien und Afrika zu prüfen. Der Untersuchungsbericht dieser Kommission wurde im November 2020 veröffentlicht. Darin benennt die Kommission Defizite in WWF-Projekten im Hinblick auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und gibt eine Reihe von Empfehlungen ab, wie der WWF Verbesserungen angehen kann.

Nun liefert das zweite Update einen Überblick darüber, wie der WWF die Menschenrechte in seiner Arbeit integriert und fördert. Ziel ist es, eine effektive und langfristige Wirkung im Bereich Naturschutz und Entwicklung zu erzielen, indem die lokalen und indigenen Gemeinschaften ihre Rechte auf Selbstbestimmung und auf ihr eigenes Land wahrnehmen.

Auch der WWF Schweiz hat Ende März seinen eigenen Menschenrechtsbericht 2022 veröffentlicht. Dieser ist komplementär zum oben erwähnten Fortschrittsbericht des WWF International zu verstehen. Im Folgenden gehen wir auf einige Aspekte ein:

Unsere Zusammenarbeit mit indigenen und lokalen Gemeinschaften

Gut 80 Prozent der auf der Erde verbleibenden biologischen Vielfalt befinden sich in Gebieten, in denen indigene Völker und lokale Gemeinschaften beheimatet sind. Wir stehen in der Pflicht, sicherzustellen, dass diese Menschen – insbesondere die vulnerablen und marginalisierten Gruppierungen – eine starke Stimme haben, ihre Rechte einfordern und als führende Akteure in Umweltschutzprojekten agieren können. Dafür werden indigene Völker und lokale Gemeinschaften in unsere Umweltschutzprojekte von der Planung über die Umsetzung bis zum Monitoring und der Evaluation aktiv einbezogen. Zudem stellen wir sicher, dass, sobald indigene Völker direkt oder indirekt von unseren Umweltschutzprojekten betroffen sind, das Prinzip der freiwilligen, vorherigen und informierten Zustimmung (free, prior and informed consent, FPIC) eingehalten wird. Beispielsweise haben wir in den Philippinen die Zustimmung von 190 Vertreter:innen indigener Gemeinschaften zu einem Meeresschutzprojekt eingeholt. An einer zweitägigen Konferenz wurde ihnen das Projekt zuerst vorgestellt, danach diskutierten sie unter sich über das Projekt und gaben schliesslich ihre schriftliche Zustimmung. Allan Magdamit, der Vertreter einer indigenen Gemeinschaft, sagte dazu: «Wir sind sehr dankbar, dass unsere Bedürfnisse und Sorgen priorisiert wurden. Ihr stellt uns an die erste Stelle. Wir fühlten uns in keiner Form diskriminiert.» Die Gebiete, in denen wir arbeiten, sind oft sehr gross, und ein regelmässiger Austausch mit den indigenen und lokalen Gemeinschaften beansprucht viel Know-how, Ressourcen und Zeit, was für uns deswegen herausfordernd bleibt.

Zusammenarbeit mit Ranger:innen

Rund 280’000 Ranger:innen sind in vielen Ländern an vorderster Stelle verantwortlich für den Schutz der Natur, auch mit der finanziellen, technischen und materiellen Unterstützung des WWF. Die mit uns kooperierenden Ranger:innen verpflichten wir zur Einhaltung der Menschenrechte. Dafür stellen wir sicher, dass die Menschenrechte ein integrierter und wichtiger Bestandteil in der Ausbildung der von uns unterstützten Ranger:innen sind, dass Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Menschenrechte etabliert und funktionierende Beschwerdemechanismen aufgebaut werden, die allen Bevölkerungsteilen zugänglich sind.

Der WWF fördert zudem den Dialog zwischen Schutzgebietsverwaltungen, den Ranger:innen und den Menschen vor Ort, um einerseits Verständnis für die jeweils unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsrealitäten zu schaffen und anderseits das gegenseitige Vertrauen zu stärken. Gerade in Ländern, wo es zu Menschenrechtsverletzungen von Seiten der Ranger:innen gekommen ist, ist der Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen durch den Dialog schwierig und es kommt immer wieder zu Rückschlägen.

Kompetenzen für Menschenrechte

Nur mit der entsprechenden Haltung und den erforderlichen Fähigkeiten, von der Chefetage des weltweiten WWF-Netzwerks bis zu den WWF-Länderbüros und lokalen Projektpartnern, können wir die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht auch tatsächlich konsequent umsetzen. Der Aufbau dieser Kompetenzen ist ein Schwerpunkt des WWF Schweiz innerhalb des gesamten Netzwerks. Dafür haben wir beispielsweise eine mehrtägige Schulung zum Thema «menschenrechtliche Sorgfalt in Naturschutzprojekten» entwickelt und unterstützen nun das WWF-Netzwerk darin, einen Pool von lokalen WWF-Trainer:innen in allen Projektregionen aufzubauen. Dieses Jahr werden zudem von uns entwickelte Schulungen für die Geschäftsleitungsebene sowie Projektpartner finalisiert und in ersten Büros ausgerollt.

In gewissen WWF-Länderbüros ist es eine Herausforderung, fachlich kompetentes Personal zu rekrutieren und zu halten – wegen der teilweise hohen personellen Fluktuation geht viel Wissen und aufgebaute Expertise verloren. Wir versuchen dem mit den oben genannten Schulungen entgegenzuwirken, um so das Wissen breiter in den Büros zu verankern. In gewissen Länderbüros unterstützen wir Stellen zur Förderung der Menschenrechte auch finanziell.

Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden

In den Projektländern arbeiten wir in unterschiedlicher Form mit staatlichen Behörden zusammen. Insbesondere in Staaten, die Defizite in der Kontrolle ihres Gewaltmonopols, in der Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit haben, ist diese Zusammenarbeit für den WWF sehr herausfordernd. In unseren Verträgen mit lokalen Regierungen werden Menschenrechtsklauseln sowie Schlüsselelemente unserer sozialen und ökologischen Schutzvorkehrungen festgehalten. In gewissen Ländern kommen die staatlichen Behörden jedoch ihren Pflichten nicht nach, trotz der gemeinsam getroffenen Vereinbarungen und vertraglich festgelegten staatlichen Verantwortlichkeiten. In diesen Fällen ist es für den WWF teilweise nicht einfach, geeignete Massnahmen zu definieren, um den Druck auf die lokalen Regierungen zur Einhaltung der Menschenrechte zu erhöhen.

November 2021: Einbindung von Menschenrechten in den Naturschutz – unser Fortschrittsbericht 

Am 24. November 2020 veröffentlichte der WWF einen Bericht, der Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen in Asien und Afrika und die Rolle des WWF in diesem Kontext untersucht hat. Der WWF hatte im April 2019 eine unabhängige Kommission mit der Untersuchung und Aufarbeitung beauftragt. Die Einhaltung der Menschenrechte ist Grundlage aller Naturschutzprojekte beim WWF und muss als unverrückbares Prinzip bei der Umsetzung aller unserer Projekte Berücksichtigung finden.  

Wir waren und wir sind entschlossen, unseren eigenen Verpflichtungen gegenüber den lokalen Gemeinschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, nachzukommen. Als wir von den Missbrauchsmeldungen erfuhren, haben wir konkrete Massnahmen vor Ort ergriffen. Zudem wollten wir eine klare und unabhängige Bewertung unserer Praktiken, um daraus zu lernen und uns weiter zu verbessern. Aus diesem Grund hatte der WWF International die unabhängige Untersuchung unter der Leitung von Richterin Navi Pillay in Auftrag gegeben, damit diese eine systematische Überprüfung unserer Praktiken durchführt. Alle Unterlagen dazu sind hier einsehbar.  

Der Bericht der unabhängigen Kommission wurde am 24. November 2020 veröffentlicht. Er bestätigte unter anderem, dass kein Fall vorlag, in dem WWF-Mitarbeitende Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Ausserdem bestätigte der Bericht, dass WWF-Mitarbeitende Menschenrechtsverletzungen weder angeordnet, daran teilgenommen oder andere dazu ermutigt haben.  

Die Kommission legte im Untersuchungsbericht eine Reihe von Empfehlungen vor, wie wir Menschenrechte besser in unsere Naturschutzaktivitäten integriert können. Der WWF griff sämtliche Empfehlungen des Gremiums auf. Die Themenfelder der Empfehlungen der Kommission reichten von der verbindlichen Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, mit Projektförderern oder anderen Stakeholdern, über die Einrichtung effektiver Beschwerdemechanismen und die regelmässige Berichterstattung über die Menschenrechtssituation in den Projektgebieten bis hin zur besseren Finanzierung der Menschenrechtsarbeit. 

Wie wir die Empfehlungen umsetzen 

Der WWF ging die Umsetzung der Empfehlungen ohne Verzögerung an und versprach, regelmässig über den Stand der Umsetzung Bericht zu erstatten.  

Wie in unserer Antwort der Geschäftsführung dargelegt, haben wir alle 79 Empfehlungen des Berichts aufgegriffen und einen Drei-Jahres-Aktionsplan zu Händen von 100 WWF-Büros entwickelt. Darauf basierend hat der WWF Schweiz einen eigenen Aktionsplan (siehe Update vom Oktober 2021 weiter unten auf dieser Seite) entwickelt und evaluiert die Umsetzung laufend. Der WWF-Steuerungsausschuss für den Aktionsplan erstattet der Geschäftsleitung von WWF International (NET) und dem Vorstand von WWF International direkt und regelmässig Bericht über den Stand der Umsetzung. Der WWF informiert jährlich und transparent in einem Fortschrittsbericht und nach drei Jahren erfolgt eine unabhängige Evaluierung.  

Nach einem Jahr ziehen wir nun eine erste Zwischenbilanz; in einigen Ländern haben wir deutliche Fortschritte erzielt, in anderen noch zu wenig. Wir sind uns bewusst, dass die Erfüllung aller Empfehlungen der Kommission einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Auch wenn wir noch am Anfang unserer Reise stehen, sind wir fest entschlossen, unsere menschenrechtlichen Verpflichtungen überall dort, wo wir tätig sind, zu erfüllen. 

Den umfassenden Bericht finden Sie hier. Fortfolgend gehen wir auf einige Aspekte ein. 

Wir haben in den von der unabhängigen Kommission untersuchten Regionen Fortschritte erzielt 

  • In der Zentralafrikanischen Republik arbeiten wir weiterhin an der Umsetzung unserer Richtlinien und Schutzvorkehrungen und stellen sicher, dass Schulungen von Wildhüter:innen auch die Menschenrechte umfassen. Wir unterstützen zudem weiterhin das Menschenrechtszentrum: Ob Wahlrecht, Bewegungsfreiheit oder der Zugang zu staatlichen Dienstleistungen – die Hürden, ihre staatsbürgerlichen Rechte wahrzunehmen, sind für Indigene oft hoch. Politische Teilhabe findet kaum statt und die Analphabetismusrate ist hoch. Um das Bewusstsein für die Menschenrechte und die Rechte von Minderheiten in der Region zu schärfen, hat der WWF im Jahr 2015 lokale Organisationen dabei unterstützt, in Bayanga ein Menschenrechtszentrum einzurichten. Hier bekommt die lokale Bevölkerung, insbesondere Indigene, Rechtshilfe und Unterstützung bei der Lösung von Konflikten.  
  • In Kamerun setzen wir uns für die vollständige Umsetzung des Regierungsabkommens von 2019 ein, das dem Volk der Baka Zugang zu den Nationalparks im Südosten Kameruns gewährt. Weiter arbeiten wir mit lokalen Menschenrechtsgruppen und Gruppen indigener Völker zusammen, um die Beschwerdemechanismen in der Region zu stärken; 
  • In der Demokratischen Republik Kongo haben wir ein neues Partnerschaftsabkommen mit der Regierung für den Salonga-Nationalpark (siehe Update vom November 2021 weiter unten auf dieser Seite) abgeschlossen, das die Menschenrechte fest in den Mittelpunkt des gemeinschaftsorientierten Naturschutzes stellt. Unter anderen Anstrengungen wird ein neuer Beschwerdemechanismus zur Unterstützung lokaler Gemeinschaften eingerichtet und von einer Drittorganisation verwaltet. Dieser Beschwerdemechanismus dient der Verhinderung und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und hilft Betroffenen bei der Meldung solcher Fälle. Ausserdem werden Wildhüter:innen geschult, um sicherzustellen, dass bei der Bekämpfung der Wilderei die Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden; 
  • In der Republik Kongo arbeiten wir weiterhin an der Verbesserung des bereits aufgebauten Beschwerdemechanismus für die Baka und die lokalen Gemeinschaften als Teil eines integrativen Naturschutzansatzes. Weiter setzen wir uns dafür ein, dass die Regierung die Menschenrechte und Gewohnheitsrechte bei der Durchsetzung der Gesetze besser berücksichtigt; 
  • In Nepal haben wir die Regierung zum Handeln gedrängt, als Menschenrechtsverletzungen gemeldet wurden, auch wenn sie ausserhalb der WWF-Arbeitsgebiete stattfanden; 
  • In Indien arbeiten wir daran, Menschenrechtsschulungen in den staatlichen Lehrplan für Wildhüter:innen aufzunehmen. 

Auf globaler Ebene haben wir ebenfalls Fortschritte gemacht 

  • Wir haben Kernstandards und -werte definiert und im Rahmen der globalen Aufsichtsgremien des WWF weiter an Aspekten der Qualitätssicherung und der Compliance gearbeitet.  
  • Wir haben weiter eine umfassende Konsultation durchgeführt und öffentliche Stellungnahmen zu den sozialen und ökologischen Schutzvorkehrungen und der Sozialpolitik eingeholt. Wir sind jetzt dabei, die Schutzmassnahmen und -politiken zu überarbeiten, um den Rückmeldungen Rechnung zu tragen; 
  • Wir haben eine Ombudsperson (siehe Update vom September 2021 weiter unten auf dieser Seite) ernannt, um Beschwerden von Gemeinschaften direkt erhalten und unsere diesbezügliche Verantwortlichkeit besser wahrnehmen zu können (Nachverfolgung, Vermittlung bei Konflikten, Vorgehen bei glaubwürdigen Beschwerden); 
  • Wir informieren Regierungen über unsere Verpflichtungen und stellen die Aufnahme von Menschenrechtsklauseln in neue Vereinbarungen und Verträge sicher. So beispielsweise haben die Demokratische Republik Kongo (DRC) und WWF eine Partnerschaftsvereinbarung (siehe Update vom Juni 2021) zur Förderung eines integrativen, gemeinschaftsbasierten Naturschutzes im Salonga-Nationalpark des Landes unterzeichnet.  
  • Gemeinsam mit der Universal Ranger Support Alliance (URSA) haben wir einen Verhaltenskodex für Ranger erstellt und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ausbildungsstätten Wildhüter:innen im Bereich der Menschenrechte geschult. 

Während wir an der Umsetzung unseres Aktionsplans arbeiten, sehen wir uns auch vielen Herausforderungen gegenüber 

Wir sind uns bewusst, dass wir uns bei der Umsetzung unseres Aktionsplans zahlreichen Herausforderungen stellen müssen – nur so können wir gewährleisten, dass uns der Übergang von Strategien auf Papier zu konkreten Handlungen gelingt. Handlungen, die den lokalen Gemeinschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, einen echten Nutzen bringen. Manche dieser Herausforderungen haben mit den sozialen und politischen Kontexten zu tun, in denen wir tätig sind. Weitere Herausforderungen bilden die Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitenden an einigen Orten, an denen die Menschenrechte wenig Unterstützung geniessen, und schliesslich, wie für viele andere Organisationen auch, die Corona-Pandemie, durch die sich die praktische Umsetzung mancher unserer Massnahmen erheblich erschwert hat. 

Einer der wichtigsten Faktoren für das Erreichen unserer Vision – eine Welt, in der es sowohl den Menschen als auch der Natur gut geht – ist es, ein offenes Ohr für Rückmeldungen zu haben, so harsch diese auch sein mögen. Zu diesem Zweck nutzen wir verschiedene Mittel, wie beispielsweise den direkten Kontakt zu lokalen Gemeinschaften und Entscheidungsträgern. Wir führen Kontrollen durch und lassen uns kontrollieren. Wir tauschen uns kritisch aus mit Fachleuten in Menschenrechten. Solche Rückmeldungen und Dialoge eröffnen uns neue Blickwinkel und geben uns so Aufschluss darüber, welche Schritte wir ergreifen können, um vor Ort spürbare Veränderungen zu bewirken. 

Wir sind all jenen dankbar, die uns bei dieser wichtigen Arbeit unterstützt haben, sei es durch Anleitung, Ratschläge, Lob oder Kritik.  

Kinshasa, 19. November 2021: Demokratische Republik Kongo (DRC) und WWF unterzeichnen eine Partnerschaftsvereinbarung zur Förderung eines integrativen, gemeinschaftsbasierten Naturschutzes im Salonga-Nationalpark des Landes.

  • Die mit sofortiger Wirkung in Kraft tretende Vereinbarung verpflichtet ICCN (Institut Congolais pour la Conservation de la Nature, ICCN) und WWF dazu, die Förderung der Gemeinschaftsentwicklung durch Naturschutzaktivitäten sicherzustellen und eine Menschenrechtsorganisation damit zu beauftragen, als Partnerin die Einbettung rechtebasierter Ansätze zu unterstützen.
  • Das ICCN zieht eine auf Rechtsdurchsetzung spezialisierte Organisation bei (Chengeta Wildlife), welche die Aus- und Weiterbildung von staatlichen Wildhütern mit Fokus auf den Menschenrechten und der Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften begleitet.
  • Die neue Vereinbarung, mit deren Hilfe die beiden Parteien die Umsetzung der vom WWF in seiner Stellungnahme zum Untersuchungsbericht der unabhängigen Kommission gemachten Zusagen anstreben, zielt darauf ab, das gemeinsame Engagement für einen inklusiveren und nachhaltigeren Naturschutz in Afrikas grösstem Waldnationalpark zu stärken. Jegliche Menschenrechtsverletzungen werden scharf verurteilt und entschlossen angegangen.

Die Naturschutzbehörde der Demokratischen Republik Kongo (ICCN) und der WWF-DRC freuen sich, die Unterzeichnung einer neuen Partnerschaftsvereinbarung für den Nationalpark Salonga bekannt zu geben. Im Fokus der Vereinbarung stehen die Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen der Naturschutzarbeit und die Förderung von inklusivem, gemeinschaftszentriertem Naturschutz.



Im Salonga-Nationalpark und dessen Umland leben auf über 63 500 km2 rund 900 000 Angehörige lokaler und indigener Völker, davon etwa 280 000 in unmittelbarer Nachbarschaft des Parks. Die Bevölkerung besteht vorwiegend aus Untergruppen der Mongo (Bantu), umfasst aber auch vereinzelte Gemeinschaften der indigenen Batwa. Die Bewohner der Region betreiben Landwirtschaft, Jagd und Fischerei und sammeln Nahrungsmittel, Nichtholzprodukte in Wäldern sowie Heilpflanzen, die sie für ihr Überleben benötigen – entsprechend stark sind sie von der Natur abhängig.



Salonga gilt als Bastion der Artenvielfalt und ist ein wichtiger Lebensraum für Bonobos (geschätzt 40 % des verbleibenden Bestands weltweit), Waldelefanten, Kongopfauen und andere bedrohte Arten. 1984 wurde der Park zur UNESCO-Welterbestätte ernannt und 1999 auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt, dies vor allem aufgrund weitverbreiteter Elefantenwilderei und geplanter Ölbohrungen. Die erst im Juli dieses Jahres erfolgte Streichung von dieser Liste stellt eine ermutigende Anerkennung der Anstrengungen dar, die von der Demokratischen Republik Kongo und ihren Bürgern diesbezüglich unternommen wurden.



Angesichts dessen, dass sich die Bewohner der Region mit weitverbreiteten sozioökonomischen Widrigkeiten konfrontiert sehen und nur beschränkten Zugang zu Dienstleistungen, Märkten oder Kapital zur Verbesserung ihrer Lebensumstände haben, könnte eine nachhaltige, gemeinschaftsbasierte Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen vielen lokalen Bedürfnissen entgegenkommen. Die neue Partnerschaftsvereinbarung verpflichtet ICCN und WWF dazu, die Förderung der Gemeinschaftsentwicklung durch Naturschutzaktivitäten sicherzustellen. Zudem ist darin ausdrücklich vereinbart, eine Menschenrechtsorganisation damit zu beauftragen, als Partnerin die Einbettung rechtebasierter Ansätze zu unterstützen. Wahrnehmen wird diese Aufgabe die lokale NGO «Jurec» (Juristes pour l’Environnement au Congo), die sich in der DRC mit ihrem Engagement für rechtebasierte Ansätze im Umweltbereich bereits einen Namen gemacht hat.



Gemeinsam werden ICCN und WWF die Stärkung der 350 lokalen Entwicklungskomitees (comités locaux de développement, CLD) vorantreiben, die bereits unterstützt werden und sich dafür einsetzen, nachhaltige Anbaumethoden als Alternative zu Brandrodungen zu fördern, den Marktzugang zu erleichtern und den Auf- und Ausbau von Saatgutbanken und Samengärtnereien zu unterstützen. Grundlage dafür bilden seit 2003 unternommene Anstrengungen, unter anderem auch in Partnerschaft mit ISCO, Oxfam (seit 2017) und anderen.



Bislang wurden Gemeinschaften bei der Erlangung von sechs Forstkonzessionen unterstützt (über 170 000 ha), rund 14 000 Bauern in nachhaltiger Landwirtschaft geschult, über 180 Modellfarmen aufgebaut, ein Zentrum für die Verarbeitung und den Handel von Kaffee eröffnet, etwa 300 Fischer unterstützt und verschiedene Infrastrukturen erbaut oder unterhalten, darunter 185 km Strassen, 78 Brücken, Gesundheitseinrichtungen und Schulen, Lager für Agrarprodukte, Getreidemühlen, Ölpressen, Räucheröfen für Fische sowie Schälmaschinen für Reis.



2020 richtete das ICCN an seinem Sitz in Kinshasa ein neues Direktorat für Menschenrechte ein. Gemäss der Vereinbarung gelten für alle in Zusammenarbeit mit dem WWF im Salonga-Nationalpark erfolgenden Aktivitäten die ökologischen und sozialen Schutzvorkehrungen des WWF. Zu den entsprechenden Massnahmen zählen das Verbot von unfreiwilligen Umsiedlungen, das Erstellen eines Protokolls zur Meldung von Vorfällen, das Schaffen eines wirkungsvollen Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus sowie ein effektiver Beschwerdemechanismus.



Des Weiteren bekräftigt das ICCN seine Verantwortung für die Gewährleistung wirkungsvoller und sicherer Aktivitäten zur Bekämpfung der Wilderei unter vollständiger Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Die neue Vereinbarung sieht insbesondere vor, dass das ICCN eine auf Rechtsdurchsetzung spezialisierte Organisation beizieht (Chengeta Wildlife), welche die Aus- und Weiterbildung von staatlichen Wildhütern mit Fokus auf den Menschenrechten und der Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften begleitet. Ein Beschwerdemechanismus (zurzeit noch in Arbeit) wird sicherstellen, dass jegliche erhobene Beanstandung mit einem Höchstmass an Objektivität und Sorgfalt und unter gleichzeitiger Wahrung der Interessen aller Stakeholder behandelt wird. Beschwerden im Zusammenhang mit Projekten oder Aktivitäten des WWF können auch bei der von WWF International ernannten Unabhängigen Ombudsperson eingereicht werden – eine Premiere im Naturschutzbereich.



Abhängig ist der Erfolg unserer Anstrengungen in Salonga von der Fortsetzung der Zusammenarbeit und des Engagements aller Stakeholder. Nur mit ihrer Hilfe kann sichergestellt werden, dass die Rechte und Ansprüche von Gemeinschaften stets im Mittelpunkt von Naturschutzaktivitäten stehen – und dass jegliche Menschenrechtsverletzungen scharf verurteilt und entschlossen angegangen werden. Diese Haltung bildet auch die Grundlage für das vorgeschlagene Stiftungsmodell, das Stakeholder für den Salonga-Nationalpark anstreben und für das die neue Vereinbarung den Weg ebnen soll. Die geplante Stiftung wäre für die Verwaltung des Parks verantwortlich, dies im Auftrag des ICCN und mit Unterstützung weiterer Partner in deren jeweiligen Fachgebieten.



Nachdem ein kürzlich durchgeführtes Biomonitoring gezeigt hat, dass die lokalen Bestände an Elefanten und Bonobos relativ stabil sind (1600 Waldelefanten und 15'000 Bonobos), gilt es nun unbedingt sicherzustellen, dass der Naturschutz auch positive Auswirkungen auf die Menschen in Salonga hat, die sich traditionell um den Park gekümmert haben und am stärksten von dessen Biodiversität abhängig sind. Der WWF freut sich darauf, die Zusammenarbeit mit Partnern und den Gemeinschaften in Salonga fortzusetzen und gemeinsam mit ihnen den rechtebasierten Naturschutz in Afrikas grösstem Waldnationalpark voranzutreiben.

 

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*Die neue Partnerschaftsvereinbarung zwischen ICCN und WWF soll die Umsetzung der vom WWF in seiner Stellungnahme zur Unabhängigen Untersuchung gemachten Zusagen unterstützen. Kernpunkte der Vereinbarung sind:

  1. Gemeinsame Verpflichtung der Parteien zum Aufbau einer Partnerschaft mit einer Menschenrechtsorganisation, die sich gemeinsam mit ICCN, WWF und anderen Partnern für die Einbettung rechtebasierter Ansätze einsetzt
  2. Förderung von Gemeinschaftsentwicklung
  3. Wirkungsvolle und sichere Unterstützung von Aktivitäten zur Bekämpfung der Wilderei unter vollständiger Achtung der Menschenrechte
  4. Partnerschaft mit Rechtsdurchsetzungsexperten zur Professionalisierung von Aktivitäten zur Bekämpfung der Wilderei
  5. Ökologische und soziale Schutzvorkehrungen des WWF als Grundlage aller gemeinsamen Aktivitäten
  6. Keine unfreiwilligen Umsiedlungen
  7. Aufbau partizipativer Verwaltungsstrukturen
  8. Erstellen eines Protokolls zur Meldung von Vorfällen
  9. Schaffen eines wirkungsvollen Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus
  10. Einrichten eines effektiven Beschwerdemechanismus

 

Eine Zusammenfassung der Vereinbarung kann hier abgerufen werden.

Oktober 2021: WWF kontrolliert und rapportiert Umsetzung der Massnahmen.

Im Verständnis des WWF stehen Naturschutz und Menschenrecht im Mittelpunkt einer nachhaltigen Entwicklung. In den letzten zwei Jahren haben wir Massnahmen entwickelt und umgesetzt, um die Menschenrechte konsequenter in unsere Naturschutzarbeit zu integrieren. Wir sind bestrebt, ständig zu lernen und uns zu verbessern. Damit wir die ergriffenen Massnahmen vollständig und transparent kontrollieren, rapportieren und gegebenenfalls anpassen können, haben wir einen Drei-Jahres-Aktionsplan entwickelt. So können wir unsere Antworten auf die Empfehlungen der unabhängigen Kommission umsetzen und sicherstellen, dass wir unsere Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte, Sozialpolitik und Schutzmassnahmen  einhalten. 

September 2021: WWF ernennt Gina Barbieri zur Ombudsperson – eine Premiere für den Naturschutzsektor

Der WWF hat die renommierte Menschenrechtsanwältin und internationale Mediatorin Gina Barbieri zur Ombudsperson ernannt. Dies ist die erste Funktion dieser Art im internationalen Naturschutzsektor. Die Südafrikanerin Barbieri verfügt über zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Lösung von Umwelt- und Sozialkonflikten, zuletzt als leitende Ombudsperson für die Weltbank und verwandte Finanzinstitutionen.

Gina Barbieri erstattet direkt dem Stiftungsratspräsidenten des WWF International Bericht. Barbieri ist damit sowohl in ihrer Arbeit als auch in ihrer Berichterstattung unabhängig von der Geschäftsleitung des WWF International und von den WWF-Länderorganisationen. Die Ombudsperson legt die Kriterien für die Arten von Beschwerden fest, welche an sie weitergeleitet werden können.

Diese Information wurde unter diesem Link auf der Seite von WWF International veröffentlicht (in Englisch).

Juni 2021: Öffentliche Konsultation zu sozialen Richtlinien sowie ökologischen und sozialen Schutz-vorkehrungen (ESSF)

Der WWF arbeitet weltweit seit 60 Jahren an der Seite von Menschen und Gemeinschaften für den Schutz und den Erhalt der Natur. Für uns sind gesunde Ökosysteme eng mit dem Leben, dem Lebensunterhalt und dem Wohlbefinden der Menschen verbunden. Die Achtung und Förderung der Rechte der Menschen und die enge Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften sind Bedingung für wirksamen Umweltschutz. Wir sind uns unserer Grenzen als Naturschutzorganisation bewusst und versuchen ständig, unsere Arbeitsweise zu verbessern, um eine grössere Wirkung zu erzielen. Unsere sozialen Richtlinien sowie die ökologischen und sozialen Schutzvorkehrungen tragen zu diesem Bestreben bei.

Nun laden wir Öffentlichkeit, Organisationen, Partner, Unternehmen und Institutionen ein, sich an der Konsultation unserer überarbeiteten sozialen Richtlinien sowie ökologischen und sozialen Schutzvorkehrungen zu beteiligen. Mit der öffentlichen Konsultation über das Online-Portal consultation.panda.org werden folgende Textentwürfe geschärft:

  • neue WWF-Menschenrechtserklärung (Policy Statement on Human Rights),
  • revidierte Erklärungen zur Gleichstellung der Geschlechter (Policy Statement on Gender Equality)
  • revidierte Erklärung zu Indigenen Völkern und Naturschutz (Policy Statement on Indigenous Peoples and Conservation)
  • ökologische und soziale Schutzvorkehrungen (Environmental & Social Safeguards)

Zusätzlich zum Online-Portal, das bis Ende Juni offensteht, führen WWF-Teams vor Ort Dialoge oder Workshops mit Stakeholdern (bspw. Menschenrechtsorganisationen) durch. Das Feedback aller Teilnehmenden wird sorgfältig geprüft und im Laufe des Jahres wird es zur überarbeiteten Version wiederum eine öffentliche Kommunikation gegeben.

Juni 2021: WWF Schweiz leistet Unterstützung vor Ort. Beispielsweise im Ntokou Pikounda Nationalpark in der Republik Kongo

Aufgrund der Empfehlungen der Pillay-Kommission verstärkt auch der WWF Schweiz in seinen Feldprojekten die gezielte Weiterbildung der Projektmitarbeitenden im Bereich Menschenrechte und fördert die Mitbestimmungsrechte von benachteiligten und verletzlichen Gruppen, wie beispielsweise indigenen Gemeinschaften. Das Ziel ist, dass der Bevölkerung in unseren Projektgebieten einfach zugängliche Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung stehen und wir faire Verfahren zur Lösung von Konflikten unterstützen. Wir intensivieren den Ausbau von Zugangs- und Nutzungsrechten in Schutzgebieten für indigene und lokale Gruppen. So unterstützen wir diese Gemeinschaften zum Beispiel bei Verhandlungen mit staatlichen Stellen zur Einrichtung von Fischerei- und Jagdzonen oder um den Zugang zum Sammeln von Wildpflanzen oder zu kulturellen Stätten zu gewährleisten. In WWF-Projekten im Globalen Süden waren die Reduktion von Mensch-Wildtier-Konflikten und die Verbesserung der Lebensumstände der Menschen vor Ort schon in der Vergangenheit zentrale Elemente. Der Pillay-Bericht hat uns gezeigt, dass wir dabei vermehrt sicherstellen müssen, dass alle Bevölkerungsgruppen an unseren Weiterbildungen teilnehmen und davon profitieren können und dass unsere Sorgfaltsprüfungen alle Projektpartner umfassen.

Gestärkt haben wir auch unser Projektmonitoring, das neben Berichten der Projektverantwortlichen direkte Rückmeldungen aus der Bevölkerung verlangt. Unser Ziel ist es zudem, in unseren Projekten noch stärker als bisher mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. Dies ist keine leichte Aufgabe, weil wir mit unseren Feldprojekten oft in stark abgelegenen Regionen arbeiten, in denen solche Organisationen noch nicht präsent sind. Wir sind überzeugt, dass der Aufbau von neuen Partnerschaften die Nachhaltigkeit und die Wirkung unserer Projekte steigert.

Aufgrund des Pillay-Berichts hat der WWF Schweiz entschieden, das Programm im Ntokou Pikounda Nationalpark in der Republik Kongo bei der Umsetzung der Menschenrechtsempfehlungen zu unterstützen. Im November 2017 hatten das Ministerium für Forstwirtschaft der Republik Kongo und der WWF eine Partnerschaft zur gemeinsamen Verwaltung des Nationalparks unterzeichnet. Die Zusammenarbeit startete im April 2018. Die übergeordneten Ziele der Partnerschaft sind der gemeinsame Aufbau von funktionierenden Verwaltungsstrukturen und der Schutz der Artenvielfalt im rund 4‘300 km2 grossen Nationalpark.

In den kommenden Monaten setzen wir unter anderen folgende Aktivitäten um:

  • Ein Verhaltenskodex für alle Parkmitarbeitenden wird erarbeitet und mit Hilfe von Ausbildungen erklärt. Der Kodex verlangt die Einhaltung der Menschenrechte und sieht unter anderem disziplinarische Massnahmen bei der Verletzung von Regeln vor.
  • Spezielle Trainings für Wildhüterinnen und Wildhütern zu Menschenrechten und Patrouillenaufgaben werden durchgeführt. In Diskussion ist die Anstellung von Beobachtern, welche die Wildhüterpatrouillen begleiten und die Einhaltung der Regeln kontrollieren.
  • Die Zugangs- und Nutzungsrechte für indigene und lokale Bevölkerungsgruppen werden in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Menschen weiter ausgebaut. Dies betrifft zum Beispiel die saisonalen Fischereirechte.
  • Informationen über die Rechte der indigenen und lokalen Bevölkerungen sowie die Aufgaben und Rechte der Wildhüterinnen und Wildhüter werden unter der Bevölkerung verbreitet und erklärt.
  • Mit den Dorfbewohnern im Umfeld des Ntokou Pikounda Nationalparks wird ein Beschwerdemechanismus erarbeitet.
  • Die Kommunikation zwischen der indigenen und lokalen Bevölkerung und der Parkverwaltung wird verstärkt. Monatliche direkte Treffen helfen, die verschiedenen Anliegen besser zu verstehen, aufzunehmen und Konflikten vorzubeugen.

Die Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Republik Kongo und der nationalen Menschenrechtskommission zur Umsetzung von Beschwerdemechanismen im Bereich Menschenrechtsverletzungen werden fortgesetzt.