24. November 2020 — Medienmitteilung

WWF greift Empfehlungen der Pillay-Kommission auf

  • Pillay-Kommission bewertet Menschenrechtsansatz des WWF und fordert mehr Einsatz für Menschenrechte – auch bei der Zusammenarbeit mit staatlichen Wildhütern.
  • Keine Anhaltspunkte, dass WWF-Mitarbeitende an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren.
  • WWF bekräftigt Engagement für seine Zusammenarbeit mit der indigenen Bevölkerung und lokalen Gemeinschaften

Der WWF hat den Untersuchungsbericht «Embedding Human Rights into Nature Conservation: from Intent to Action» der unabhängigen Kommission unter der Leitung der ehemaligen UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay veröffentlicht. Gegenstand der Überprüfung waren Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Ranger im Umfeld von WWF-Projekten in Krisen- und Konfliktregionen.

«Menschenrechtsverletzungen sind unter keinen Umständen akzeptabel und verstossen gegen unsere Grundwerte. Deshalb haben wir diesen unabhängigen Bericht in Auftrag gegeben», sagte Pavan Sukhdev, Präsident des WWF International.

Marco Lambertini, Generaldirektor des WWF International, sagte: «Der WWF arbeitet mit Gemeinschaften auf der ganzen Welt zusammen, und wir erkennen unsere Verantwortung an, auf ihre Stimmen zu hören, für ihre Rechte einzutreten und sie in unsere Arbeit einzubeziehen. Wir empfinden tiefe Trauer darüber, dass Menschen gelitten haben.»

Laut dem Bericht gibt es keine Hinweise darauf, dass WWF-Mitarbeitende an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren oder dazu aufgerufen hätten. Ausserdem habe der WWF, so die Kommission, in seinen Projekten Massnahmen zur Unterstützung lokaler Gemeinschaften und Gemeinden vor Ort ergriffen. Das Gremium stellte jedoch auch fest, dass der WWF seinen eigenen Verpflichtungen nicht überall konsequent genug nachkam und die Regierungspartner stärker zur Einhaltung der Menschenrechtrechte hätte verpflichten müssen – insbesondere im Hinblick auf staatliche Wildhüter und Ranger. Die Kommission legt daher eine Reihe von Empfehlungen vor, wie die Menschenrechte besser in den Naturschutz integriert werden können. Der internationale WWF-Verbund erklärte, zusätzlich zu den Massnahmen, die bereits ergriffen wurden, alle diese Empfehlungen aufzugreifen.

Die insgesamt 10 Themenfelder der Empfehlungen der Kommission reichen von einer regelmässigen Berichterstattung zur Menschenrechtslage in den Projektgebieten über die Einrichtung effektiver Beschwerdemechanismen bis zu einer besseren Finanzierung der Menschenrechtsarbeit. Ein Fokus liegt zudem auf der verbindlichen Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Dies bei der Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, Projektförderern oder anderen Stakeholdern.

Die Kommission fordert zugleich den WWF ausdrücklich auf, sein Engagement in den untersuchten Projekten nicht einzustellen. Jedoch soll die Naturschutzorganisation «Rote Linien» für ihr Engagement in Krisen- und Konfliktregionen definieren. Der WWF erklärte, man habe den Ansatz für die Arbeit in den herausforderndsten Regionen der Welt inzwischen überarbeitet: So müssen risikoreiche Projekte zentral geprüft und genehmigt werden. Ausserdem werde man die Unterstützung aussetzen, wenn die Anforderungen für die Einhaltung der Menschenrechte nicht eingehalten werden können. Fortschritte in der Menschenrechtsarbeit, so die Ankündigung des internationalen WWF-Verbunds, werden ab 2021 regelmässig und transparent überprüft und bewertet.

Für den WWF Schweiz sagt Thomas Vellacott in Zürich:
«Menschenrechtsverletzungen werden wir nie akzeptieren. Wir wollen und müssen uns stetig verbessern. Wir sind dankbar für die detaillierte Analyse und die klaren Empfehlungen der unabhängigen Kommission. Die Umsetzung dieser Empfehlungen hat für uns höchste Priorität.»

«Der WWF Schweiz ist selbst nicht in den Projekten tätig, die von der unabhängigen Kommission untersucht wurden. Wir haben in den betreffenden Ländern keine Mitarbeitenden. Der WWF Schweiz hat keine direkten Zahlungen in die entsprechenden Länder getätigt. Der WWF Schweiz als Teil des WWF-Netzwerks nimmt dennoch seine Verantwortung sehr ernst und wir unterstützen den Schutz, die Achtung und die Stärkung von Menschenrechten auf allen Ebenen.»

«Unseren Einsatz für die Sicherstellung der Menschenrechte im globalen Süden unterstreichen wir mit der Unterstützung der Konzernverantwortungsinitiative. Wir engagieren uns für ein Ja. Die Initiative gilt für Konzerne und für grosse NGOs wie die unsere gleichermassen, und das ist richtig so.»

Hintergrund: Pillay-Kommission
Die unabhängige Untersuchungskommission wurde von WWF International im Frühjahr 2019 eingesetzt, nach Berichten über teils massive Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von WWF-Projekten. Geleitet wurde die Kommission von Richterin Navi Pillay. Pillay war von 2008 bis 2014 UN-Hochkommissarin für Menschenrechte. Weitere Mitglieder waren Professor John Knox, erster Sonderberichterstatter der UN für Menschenrechte und Umwelt, und Dr. Kathy MacKinnon, Vorsitzende der IUCN-Weltkommission für Schutzgebiete (WCPA) und ehemalige leitende Biodiversitätsspezialistin der Weltbank. Im Fokus der Untersuchung standen WWF-Projekte in Nepal, Indien, der Demokratischen Republik Kongo (DRC), der Republik Kongo (RoC), der Zentralafrikanischen Republik und in Kamerun.

Den kompletten Bericht  finden Sie hier

Leadership Statement des WWF International finden Sie hier.

Zusatz-Statement des WWF Schweiz zum Bericht.

Hintergrund: Der WWF Schweiz nimmt als Teil des WWF-Netzwerks seine Verantwortung wahr
Der WWF Schweiz als Teil des globalen WWF-Netzwerks nimmt seine Verantwortung sehr ernst, und wir unterstützen den Schutz, die Achtung und die Stärkung von Menschenrechten auf allen Ebenen.

Der WWF Schweiz ist selbst nicht in den Projekten tätig, die von der unabhängigen Kommission untersucht wurden. Wir haben in den betreffenden Ländern (Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Indien, Nepal, Republik Kongo) keine Mitarbeitenden. Der WWF Schweiz hat keine direkten Zahlungen in die entsprechenden Länder getätigt.

Der WWF Schweiz hat als Teil des globalen WWF-Netzwerks im Frühling 2019 sofort Massnahmen eingeleitet und umgesetzt, zusätzliche personelle sowie finanzielle Ressourcen gesprochen, in der Schweiz, wie auch in den WWF-Länderbüros im globalen Süden. Folgendes wird vom WWF Schweiz geleistet:

A) Wir übersetzen alle Umwelt- und Sozialschutz-Richtlinien des WWF-Netzwerks in konkrete Handlungen und Abläufe im WWF Schweiz und implementieren sie im Projektmanagement. Wir unterstützten WWF-Länderorganisationen und deren Mitarbeitende im globalen Süden finanziell bei der Anwendung der Umwelt- und Sozialschutz-Richtlinien. Wir unterstützen Partnerorganisationen und Institutionen vor Ort, die Richtlinien umzusetzen. Wir leisten einen Beitrag an die Verbesserung der lokalen Beschwerdemechanismen. Der WWF Schweiz hat in einer ersten Etappe CHF 250‘000 für entsprechende Massnahmen in Madagaskar, Myanmar, Laos und Thailand gesprochen. Das sind Länder, in denen der WWF Schweiz seit mehreren Jahren Projekte unterstützt.

Alle laufenden und neuen Aktivitäten des WWF Schweiz werden systematisch auf mögliche negative soziale und ökologische Auswirkungen überprüft.

B) Personelle Ressourcen zum Management von Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten werden dem WWF-Netzwerk zur Verfügung gestellt und wir haben eine zusätzliche Stelle geschaffen (Senior Expert Integrity, Risk Management & Compliance).

C) Wir haben alle Mitarbeitenden des WWF Schweiz in der Bedeutung der Menschenrechte und in der konkreten Anwendung der Umwelt- und Sozialschutz-Richtlinien weitergebildet.

D) Wir führen regelmässig Dialoge mit anerkannten Expertinnen und Experten, spezialisierten Organisationen und in übergreifenden Netzwerken zu Themen rund Umwelt- und Sozialschutz-Richtlinien.

Kontakt:
Myriam Stucki, Leiterin Kommunikation WWF Schweiz, myriam.stucki@wwf.ch, https://www.wwf.ch/de/menschenrechte