08. März 2018 — Medienmitteilung

Bundesgericht bestätigt: WWF kann gegen Bewilligung von Pestiziden Beschwerde erheben

Das Urteil des Bundesgerichtes legt das Fundament dafür, dass die Interessen der Natur und Umwelt bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden) künftig mehr Gewicht haben. Das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen wird ab sofort auch bei Bewilligungsverfahren für Pestizide angewandt. Verfahrensabschliessende Verfügungen müssen publiziert werden. Der WWF begrüsst das Urteil des Bundesgerichts.

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Hummel auf Gartenpflanze

Die Dichte und Vielfalt von Insekten ist innert weniger Jahrzehnte auf einen Bruchteil der vormaligen Werte gesunken.

Der WWF begrüsst das Urteil des Bundesgerichts. Es legt das Fundament dafür, dass die Interessen der Natur und Umwelt bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden) künftig mehr Gewicht erhalten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte dem WWF bisher die Akteneinsicht und Parteistellung in Bewilligungsverfahren für Pestizide verweigert. Im Mai 2017 korrigierte das Bundesverwaltungsgericht diese restriktive Haltung in einem wegweisenden Urteil. Dagegen erhob das übergeordnete Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses weist die Beschwerde vollumfänglich ab und bestätigt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen wird ab sofort auch bei Bewilligungsverfahren für Pestizide angewandt. Verfahrensabschliessende Verfügungen müssen publiziert werden.

Die Bewilligung von Pestiziden erfolgte bislang in Geheimverfahren zwischen dem BLW und den antragstellenden Agrochemie-Konzernen. Umweltinteressen blieben dabei allzu oft auf der Strecke. Fortan müssen die Bewilligungsdossiers für Pestizide vom BLW gegenüber Umweltorganisationen offengelegt werden. Bewilligungen, welche Umweltinteressen vernachlässigen, können gerichtlich angefochten werden. Die vom Bundesgericht anerkannte Parteistellung des WWF verbessert den Interessensausgleich. «Das Ziel muss eine Landwirtschaft sein, die mit viel weniger und insbesondere weniger schädlichen Pestiziden auskommt.» so Daniela Hoffmann, Landwirtschaftsexpertin von WWF Schweiz. «Die Beteiligung des WWF in den Bewilligungsverfahren für Pestizide ist ein grosser Schritt für die Vertrauenswürdigkeit des Zulassungssystems.»

Pestizide sind giftige Chemikalien, die mit Absicht in der Umwelt ausgebracht werden – auch in der Schweiz. Die Pestizide töten nicht nur sogenannte «Unkräuter» und «Schädlinge», sondern meist eine Vielzahl anderer Lebewesen, die für den Bestand der Ökosysteme wichtig sind: Zum Beispiel ist die Dichte und Vielfalt von Insekten innert weniger Jahrzehnte auf einen Bruchteil der vormaligen Werte gesunken. Wenn Insekten nicht mehr als Nahrungsquelle für grössere Tiere, Schädlingskontrolle oder Bestäuber zur Verfügung stehen, leiden Mensch und Natur. Seit der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft werden immer mehr und immer schädlichere Pestizide eingesetzt. Man findet sie nicht nur auf den Äckern, Obst- und Weinanlagen, in denen sie eingesetzt werden, sondern auch ausserhalb dieser Gebiete, beispielsweise in Gewässern.

Kontakt:

Daniela Hoffmann, Landwirtschaftsexpertin WWF Schweiz, +41 76 552 18 01, daniela.hoffmann@wwf.ch