31. Oktober 2018 — Medienmitteilung

CO2-Gesetz: Null von fünf Basisanforderungen erfüllt

Die Umweltkommission des Nationalrats hat das CO2-Gesetz fertig beraten. Erfüllt es die zentralen Anforderungen des ratifizierten Pariser Abkommens? Eine kurze Prüfung zeigt: Der Gesetzesvorschlag der Kommission erfüllt null von fünf Punkten.

  • Anforderung 1: Das CO2-Gesetz orientiert sich an den Zielen des Pariser Klimaabkommens.
    Stand jetzt: Die Pariser Ziele – möglichst nicht über 1.5 Grad globaler Erwärmung und netto null CO2-Ausstoss – werden nicht ins Gesetz übernommen. Für diese Ziele müsste die Schweiz ihre eigenen Emissionen bis 2030 um 60% gegenüber 1990 reduzieren. Die einen Urek-Mitglieder wollen gerade gut die Hälfte davon reduzieren, andere wollen gar kein Inlandziel.
     
  • Anforderung 2: Finanzflüsse sollen gemäss Pariser Klimaabkommen von fossilen Industrien in saubere Infrastruktur umgelenkt werden.
    Stand jetzt: Nicht einmal Transparenzvorschriften für Klimarisiken soll es geben, geschweige denn griffigere Massnahmen für die Finanzindustrie.
     
  • Anforderungen 3: Neue Gebäudeheizungen und Infrastruktur sind klimakompatibel.
    Stand jetzt: Gebäudestandards in der Schweiz werden auf die Zeit nach 2030 verschoben.
     
  • Anforderung 4: Das Verursacherprinzip gilt im Klimaschutz.
    Stand jetzt: Neu sollen sich alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien können und damit die Folgekosten ihrer Abgase der Allgemeinheit aufbürden. Auch im Strassen- und Luftverkehr bezahlen die Verursacher nichts an die verursachten Klimakosten.
     
  • Anforderung 5: Die Schweiz bezahlt einen proportionalen Anteil an die internationale Klimafinanzierung, finanziert durch die Verursacher von Klimakosten.
    Stand jetzt: Die Schweiz bezahlt zu wenig und statt der Verursacher müssen die Steuerzahler dafür aufkommen.

Fazit: Das von der Urek verabschiedete CO2-Gesetz erfüllt die Anforderungen in keinem Punkt. Die Urek ignoriert das auf wissenschaftlicher Basis formulierte und von der Schweiz ratifizierte Pariser Klimaabkommen. Auffällig: In der EU hat die zuständige Umweltkommission letzte Woche viel ambitioniertere Beschlüsse gefasst. Sie schlägt vor, dass das EU-Reduktionsziel von -40% auf -55% CO2 erhöht wird und der CO2-Ausstoss spätestens bis 2050 auf netto null sinkt.

Als nächstes wird sich der Nationalrat mit dem Gesetz befassen. Der WWF verlangt, dass der Nationalrat zum EU-Niveau aufholt und darüber hinaus das Pariser Abkommen endlich ernst nimmt. Die Schweiz muss ihren Anteil leisten, um schmerzhaften Klimawandel von zwei, drei oder mehr Grad zu verhindern.

Kontakt: Patrick Hofstetter, Leiter Klima und Energie WWF Schweiz, 076 305 67 37