23. November 2022 — Medienmitteilung

Klimaberichterstattung - vorwärts in Babyschritten

Ab 2024 müssen grosse Schweizer Unternehmen ihre Klimarisiken sowie ihre Auswirkungen auf das Klima per Gesetz transparenter machen. Heute verabschiedete der Bundesrat die Verordnung zur verbindlichen Einführung der TCFD-Empfehlungen für grosse Schweizer Unternehmen. Das ist zwar positiv, nach Meinung des WWF bleibt die Verordnung aber zu vage. Um Finanzplatz und Wirtschaft ernsthaft in die Pflicht zu nehmen, braucht es konkrete Mindestanforderungen.

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Flood - climate emergency
  • Grosse Schweizer Unternehmen wie Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungen müssen künftig Klimabelange wie CO2-Ziele und Treibhausgasemissionen offenlegen, und zwar auf Grundlage der TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures).
  • Die verbindliche Einführung der international anerkannten TCFD-Empfehlungen stimmt zuversichtlich, aber die angestrebte Konkretisierung lässt den Unternehmen weiterhin zu viel Interpretationsspielraum.
  • Die Verordnung tritt nicht wie bisher kommuniziert 2023 in Kraft, sondern erst ein Jahr später.
  • Eigentlich eilt es, aber die gewonnene Zeit gilt es zu nutzen: Die Verordnung ist möglichst rasch mit konkreten Mindestanforderungen anzureichern, um Schlupflöcher zu schliessen und die Vollständigkeit sowie die Zuverlässigkeit der offengelegten Klimainformationen zu gewährleisten. 
     

Zitat Stephan Kellenberger, Experte für Sustainable Finance, WWF Schweiz: 
«Der Bundesrat macht einen ersten Schritt in die richtige Richtung, aber das geht noch besser. Der Verordnung fehlen klare Vorgaben zum Zeithorizont der CO2-Ziele und zu Treibhausgasemissionen. Auch der konkrete Inhalt der zu veröffentlichenden Transitionspläne bleibt nebulös. Wir hoffen, die Regierung bleibt nicht bei der Pflicht und setzt zur notwendigen Kür an.»

In Unternehmen muss sich das Verständnis für klimabedingte Risiken, Chancen und Auswirkungen dringend verbessern, davon ist der WWF überzeugt. Mit der heutigen Verordnung präzisiert der Bundesrat die Offenlegungspflichten über nichtfinanzielle Belange im Bereich Klima ab 2024. Die Berichterstattung umfasst nicht nur das finanzielle Risiko, dem ein Unternehmen durch den Klimawandel ausgesetzt ist, sondern auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf das Klima. Das ist zwar positiv, doch ihren Zweck – die Förderung von aussagekräftigen und vergleichbaren klimabezogenen Informationen – erfüllt die Verordnung nur halbherzig.

Von der Pflicht zur Kür
Mehrere Nachbesserungen sind dringend nötig. Die rechtlichen Grundlagen für die Berichterstattungspflicht sind gemäss WWF rasch auf weitere relevante Umweltbelange wie Biodiversität und Wasser auszuweiten, die ebenfalls eng mit dem Klima verknüpft sind. Zudem muss die unabhängige Überprüfung der Klimaberichterstattung obligatorisch sein. Um international kompatibel zu bleiben, sind schliesslich die im Schweizer Recht festgehaltenen Berichterstattungspflichten an die geplante EU-Regulierung anzupassen. Diese sieht deutliche Verschärfungen vor.

Link zur Vernehmlassungsantwort: 
https://umweltallianz.ch/wp-content/uploads/2022/05/Verordnung-%C3%BCber-Berichterstattung-%C3%BCber-Klimabelange_Musterstellungnahme_Umweltallianz.pdf

Kontakt: Jonas Schmid, Mediensprecher WWF Schweiz, jonas.schmid@wwf.ch, 079 241 60 57