14. Dezember 2023 — Medienmitteilung

Mit lebenden Schlangen und Cobra-Wein im Koffer

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Skorpion-Whiskey für den Kumpel? Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür und viele Schweizer Tourist:innen zieht es an die warme Sonne in Südostasien oder in Afrika. Oft bringen sie von ihren Ferien Andenken mit. Meistens wissen sie aber nicht, dass diese zur Ausbeutung der Natur, Bedrohung von Arten oder zu Tierleid beigetragen haben. Der aktualisierte WWF-Ratgeber für Souvenirs schafft Orientierung.

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Elfenbein Souvenir-Ratgeber
  • Der WWF-Souvenirratgeber klärt Reisende über illegale Souvenirs auf und hilft bei der Wahl der Mitbringsel. 
  • Jährlich werden an der Schweizer Grenze mehrere hundert Objekte geschützter Tier- und Pflanzenarten konfisziert, wie bspw. Affenfleisch, Elfenbeinarmbänder, verarbeitetes Rosenholz oder Orchideen. Was bis zu 1 Million Franken Strafe kosten kann. 
  • Die Massnahmen des WWFs betreffen drei zentrale Bereiche: Angebot, Handel und Nachfrage. Der Souvenir-Ratgeber hilft die Nachfrage zu reduzieren.

Zitat René Kaspar, Artenschutzverantwortlicher International beim WWF Schweiz:
«Die Aufklärung der Öffentlichkeit spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Wildtierhandels. Informierte Verbraucher:innen treffen bessere Entscheidungen, die zur Erhaltung gefährdeter Arten beitragen und die Nachfrage nach illegalen Wildtierprodukten eindämmen.»    

Zitat Bruno Mainini, Stv. Leiter Fachbereich Drittlandimporte und Artenschutz beim BLV:
«Häufig ist es Reisenden nicht bewusst, dass ein Souvenir von einer geschützten Art stammt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Produkte in der Natur gefunden – z.B. Korallen am Strand oder Federn im Wald - oder gekauft wurden. Auch für Lebensmittel sowie lebende Tiere gelten strenge Vorschriften.» 

Tierfelle, Korallen oder Landschildkröten – alles verboten
Der WWF hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Souvenirratgeber weiterentwickelt. Dieser enthält Informationen zu den häufigsten Souvenirs, die in die Schweiz importiert werden, listet Verbotenes auf und gibt Tipps zum Umgang mit Ferienandenken. Wer sich dem bewussten oder unbewussten Schmuggeln schuldig macht, hat mit einer Strafe bis zu 1 Million Franken zu rechnen. Nicht mit in den Koffer dürfen:

  • Lebende Tiere wie z.B. Schlangen, Chamäleons oder Papageie 
  • Korallen
  • Schmuckstücke und Schnitzereien, die aus Knochen von geschützten Arten hergestellt worden sind, wie von Elefanten, Nashörnern oder Walen
  • Tierfelle bedrohter Arten (z.B. Tiger) und Schals aus Shahtoosh-Wolle 
  • Medizin- und Kosmetikprodukte aus bedrohten Tierarten
  • Taschen oder Schuhe aus Krokodil- oder Schlangenleder
  • Orchideen und Kakteen.

Was gilt es zu beachten?
Tourist:innen sollten sich über Ein- und Ausfuhrbestimmungen informieren, am besten vorab. Die Herkunft von Souvenirs soll hinterfragt und der Ratgeber konsultiert werden beim Kauf von Produkten, bei denen unklar ist, ob sie legal hergestellt wurden. Lebende Tiere stammen oft aus illegalem Wildfang. Bei Holzprodukten oder andere Naturmaterialien gilt es, auf Zertifizierungen wie das FSC-Siegel zu achten.

Fleisch von Schuppentieren und Affen
Die exotischen Geschenke, die jährlich Tausende von Reisende mitnehmen, sind ein Treiber für die Wilderei und illegale Entnahme. Jährlich werden an der Schweizer Grenze mehrere Hundert Objekte geschützter Arten konfisziert. Bei illegalen Einfuhren sind «Wildmeat» (Fleisch von Schuppentieren, Affen), Schals aus der Wolle der Tibet-Antilope (Shahtoosh), Kaviar und lebende Tiere am häufigsten. Im Rahmen von Kontrollen im Reiseverkehr werden bei Tourist:innen am häufigsten Reptilienlederwaren, Korallenstücke und Kaviar festgestellt und mangels Dokumente eingezogen.

Wilderei ist zweitgrösste Verursacherin der Artenkrise
Weltweit sind gemäss der «Internationalen Roten Liste» fast 30 Prozent der Tier- und Pflanzenarten bedroht. Durch das internationale Handelsabkommen CITES sind mehr als 40'000 Tier- und Pflanzenarten geschützt. Der illegale Handel hat schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Tierwelt, Ökosysteme und die globale Biodiversität. Gemäss des WWF Living Planet Index ist die Übernutzung von Tieren und Pflanzen – und dazu gehört auch die Wilderei – nach dem Verlust der Lebensräume die zweitgrösste Verursacherin der fortschreitenden Artenkrise. 

Hier geht’s zum WWF-Souvenir-Ratgeber: https://www.wwf.ch/de/souvenir-ratgeber 

Kontakt: Susanna Petrone, Mediensprecherin, WWF Schweiz, susanna.petrone@wwf.ch, 076 552 18 70 

Über den WWF-Souvenir-Ratgeber
Souvenirs sind besondere Urlaubserinnerungen. Leider sind viele Produkte tierischer und pflanzlicher Herkunft nicht unbedenklich. Dieser Ratgeber wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entwickelt und enthält Informationen zu den häufigsten Souvenirs, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit: Durch das internationale Handelsabkommen CITES sind mehr als 40'000 Tier- und Pflanzenarten geschützt. Die artenschutzrechtlichen Einfuhrbestimmungen gelten für Einfuhren aus der EU und allen anderen Ländern. Dieser Ratgeber konzentriert sich ausschliesslich auf die Einfuhr in die Schweiz. Informieren Sie sich zusätzlich stets bei den zuständigen Behörden Ihres Aufenthaltsortes über die dortigen Ausfuhrbestimmungen. Seuchenpolizeiliche, tier- und pflanzenschutzrechtliche Aspekte sind in der Regel nicht berücksichtigt und müssen unbedingt vor der Einfuhr geklärt werden, entweder beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder für Abklärungen zum Pflanzenschutz beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). https://www.wwf.ch/de/souvenir-ratgeber