02. Dezember 2021 — Medienmitteilung

CO2-Übergangsgesetz: Nur noch heisse Luft

Ab jetzt dürfen Treibstoffimporteure ihre CO2-Kompensationsprojekte, welche vor 2020 erfolgten, an das Kompensationsziel von 2021-2024 anrechnen lassen. Dies hat heute der Ständerat im Rahmen des CO2-Übergangsgesetzes entschieden. Eine solche Anrechnung ist für den Klimaschutz fatal.

Die Treibstoffimporteure haben nun keinen Bedarf mehr, Klima-Kompensationsprojekte wie den Ausbau von Fernwärmenetzen oder Biogasprojekten neu zu starten. Wie die Schweiz ihre Inlandemissionen in den nächsten Jahren senken soll, steht damit in den Sternen. Auch international verliert die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit. Sie kann nicht andere Länder dazu aufrufen, auf solche Buchhaltungstricks zu verzichten, wenn das eigene Gesetz genau dies zulässt.

Zusätzlich hat der Ständerat ad hoc sehr viel Geld bewilligt für den Import von biogenen Treibstoffen. Dies obschon es klar ist, dass künftig vor allem synthetische Energieträger eine Anschubfinanzierung brauchen. Damit ist die Vorlage nicht nur ein Papiertiger, sondern eine sehr teure Nullnummer. Die weiteren Anpassungen tragen auch in keiner Weise zum Klimaschutz bei. Sie garantieren lediglich die Rückerstattung der CO2-Abgabe an Unternehmen. Zudem öffnen sie die Tür, Emissionsreduktionen im Ausland zu finanzieren und an das schweizerische Klimaziel anrechnen zu lassen. Diese Gefälligkeit gegenüber der Erdöllobby mitten in der Klimakrise ist unverständlich.

Mit dem indirekten Vorschlag zur Gletscherinitiative und der Teilrevision des CO2-Gesetzes laufen Prozesse für wirksame Klimaschutzgesetze. Der WWF erwartet, dass diese rasch abgeschlossen und umgesetzt werden.

Kontakt

Patrick Hofstetter, Klimaschutzexperte beim WWF Schweiz, 076 305 67 37