13. Juli 2020 — Medienmitteilung

Mit Beschwerden viel für die Natur erreicht

Der WWF benützt das Verbandsbeschwerderecht erfolgreich zum Wohle der Umwelt. 2019 hat die Umweltorganisation bei 30 abgeschlossenen Beschwerdefällen in 26 Fällen (87 Prozent) eine Verbesserung für die Natur erreicht. Nur gerade vier Beschwerden wurden abgewiesen.

Im vergangenen Jahr wurden 30 Fälle abgeschlossen. Davon wurden 15 Beschwerden gutgeheissen, zwei Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen, vier Beschwerden wurden abgewiesen, vier Beschwerden wurden mit Vereinbarung zurückgezogen und fünf Beschwerden wurden gegenstandslos oder das Projekt wurde geändert.

Hohe Erfolgsquote

Die Zahlen zeigen, dass der WWF auch im Jahr 2019 massvoll von seinem Beschwerderecht Gebrauch gemacht hat. Die hohe Erfolgsquote beweist, dass die Beschwerden berechtigt waren. So legt der WWF gezielt nur dann Beschwerde ein, wenn gegen geltende Umwelt- oder Naturschutzgesetze verstossen wird. Er sorgt mit diesem Rechtmittel dafür, dass die Umwelt geschützt und die Artenvielfalt erhalten wird.