19. Februar 2019 — Medienmitteilung

Nationalratskommission hält an «Abschussgesetz» fest

Die Umweltkommission des Nationalrates hält mit ihrem heutigen Entscheid zum neuen Artikel 7a des revidierten Jagd- und Schutzgesetzes an einer völlig aus dem Gleichgewicht geratenen Revision des Jagd- und Schutzgesetzes fest.
 

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Ein Wolf (canis lupus) versteckt sich hinter einem Baum

Damit werden drei rote Linien überschritten: Erstens schiebt der Bund seine Verantwortung beim Artenschutz an die Kantone ab und nimmt damit seinen verfassungsmässigen Schutzauftrag und seine internationalen Verpflichtungen nicht mehr wahr. Die Delegation der Abschusskompetenz bei national geschützten Arten an die Kantone führt zu einem kantonalen Wildwuchs beim Umgang mit geschützten Arten. Zweitens soll es Abschüsse «auf Vorrat» geben. Das hätte zur Folge, dass geschützte und gefährdete Tierarten abgeschossen werden können, ohne dass diese je einen Schaden angerichtet hätten. Besonders stossend dabei ist, dass nicht einmal mehr schadensvermindernde Schutzmassnahmen vorausgesetzt werden. Drittens soll der Bundesrat die Liste geschützter Arten, die reguliert werden dürfen, jederzeit erweitern können – ohne Mitsprache des Parlaments. Dadurch wird das Management geschützter Arten noch stärker zum Spielball von Interessen einzelner Nutzergruppen. Eine ganze Reihe geschützter Tierarten läuft dadurch Gefahr, künftig als regulierbar und daher «quasi-jagdbar» behandelt zu werden. Gelingt es dem Nationalrat nicht, dieses «Abschussgesetz» zu korrigieren, wird ein Referendum unausweichlich.

Weitere Auskünfte:
Gabor von Bethlenfalvy, Verantwortlicher Grossraubtiere, WWF Schweiz, 076 552 18 09, gabor.vonbethlenfalvy@wwf.ch
Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Pro Natura, 061 317 92 08, sara.wehrli@pronatura.ch

Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, 079 448 80 36, werner.mueller@birdlife.ch,