19. Juni 2024 — Medienmitteilung

Neue Selbstregulierungen verhindern Greenwashing im Finanzmarkt nicht

Der WWF bedauert den heutigen Entscheid des Bundesrates. Dieser will bis auf Weiteres auf eine Regulierung zur Greenwashing-Prävention im Finanzmarkt verzichten und vertraut stattdessen auf die Selbstregulierungen der Branche. Doch die vorgelegten Selbstregulierungen reichen nicht aus, staatliche Massnahmen sind unumgänglich.

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Bundeshaus Bern

Dazu Stephan Kellenberger, Experte für Sustainable Finance, WWF Schweiz:

“Der Entscheid des Bundesrats ist bedauerlich und nicht nachvollziehbar. Damit fällt er hinter seine eigene Position zurück. Denn die vorgelegten Selbstregulierungen der Finanzbranche sind zu vage und reichen entgegen der Behauptung der Verbände nicht aus, um die ursprünglichen Anforderungen des Bundesrats zu erfüllen.”

Mit seinem heutigen Beschluss, bis Ende 2027 auf eine Verordnung zur Vermeidung von Greenwashing zu verzichten, nimmt der Bundesrat von seiner eigenen Vorlage vom vergangenen Oktober wieder Abstand. Damals hatte der Bundesrat angekündigt, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren zu wollen, falls die Branche nicht vorher eine Selbstregulierung vorlegt, die seinen Standpunkt wirksam umsetzt. 

Aus Sicht des WWF überzeugen die Selbstregulierungen der Branche in mehreren Punkten nicht: Zum einen sind die Anforderungen an nachhaltige Finanzprodukte sehr vage und allgemein gehalten. Dazu gehören das Verständnis von Nachhaltigkeit oder die Referenzrahmen, die zur Festlegung der verfolgten Nachhaltigkeitsziele herangezogen werden können. Dies öffnet einen weiten Interpretationsspielraum und erschwert es Anleger:innen, die wirklich nachhaltigen Finanzprodukten zu identifizieren. Zum anderen etablieren die Selbstregulierungen keine durchsetzbaren Rechte für Anleger:innen, womit diese weiterhin ungenügend vor Täuschung durch als nachhaltig bezeichnete Finanzprodukte geschützt sind.

Eine glaubwürdige staatliche Regelung von Greenwashing, die verbindliche Mindestkriterien für nachhaltige Finanzprodukte definiert, ist zwingend nötig. Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen dürfen nur dann als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie mit dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang stehen. Dazu gehört, die Pariser Klimaziele und das internationale Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie die Menschenrechte zu respektieren und zu fördern. Der WWF wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Politik entsprechende Massnahmen ergreift.

 

Kontakt

Timo Landenberger, Mediensprecher WWF Schweiz, +41 44 297 21 73, timo.landenberger@wwf.ch