20. Dezember 2019 — Medienmitteilung

Schäden der Wasserkraft - Jetzt muss der Steuerzahler einspringen

©
Gewässerperle Rabiusa

Heute ist ein trauriger Tag für den Natur- und Artenschutz. Wir befinden uns nicht nur mitten in einer Klimakrise, sondern auch in einer massiven Krise der Biodiversität. Mehr als ein Drittel aller Arten in der Schweiz ist vom Aussterben bedroht. So ist etwa der Rückgang bei den Insekten enorm - gerade sie wären auf gesunde Gewässer (für viele ihre Kinderstube) angewiesen.   

Indem das Parlament nun die Umweltauflagen bei Neukonzessionierungen abschwächt, macht es der Wasserwirtschaft kurz vor Weihnachten ein grosses Geschenk: Den Betreibern von Wasserkraftwerken bleiben Investitionen in Ausgleichsmassnahmen und Revitalisierungen von bis zu 1 Milliarde Franken erspart. Mit diesem Entscheid wird das Verursacher-Prinzip völlig ausgehebelt. Die Zeche bezahlt der Steuerzahler: Er muss einspringen, um die entstandene Finanzierungslücke zu stopfen und die Schäden der Wasserkraft an Gewässern zu kompensieren. Denn das geltende Gewässerschutzgesetz sieht vor, dass innert 80 Jahren 4000 Kilometer Fliessgewässer zu revitalisieren sind.

Der WWF Schweiz wird in nächster Zeit mit noch mehr Nachdruck darauf hinwirken, dass Revitalisierungen an Fliessgewässern umgesetzt- und die gesetzlichen Verpflichtungen auch tatsächlich eingehalten werden. Wir sind jetzt schon im Verzug. Die Kantone haben bereits mehr Mittel beantragt. Durch diesen negativen Entscheid des Parlaments fallen noch mehr Mittel weg.

Kontakt: 

Jonas Schmid, Kommunikationsberater Biodiversität, 079 241 60 57, jonas.schmid@wwf.ch