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Steinbock auf dem Berg Vanill Noir in den Fribourger Alpen
Ihr Nachlass. Ihre Werte.

Mit Ihrem Testament können Sie weitergeben, was Ihnen wichtig ist – für Ihre Liebsten und für die Natur.

Ihr Testament: ein Zeichen für die Zukunft der Natur

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was bleibt, wenn Sie gehen? Mit einem Testament entscheiden Sie, wem Sie etwas hinterlassen – Ihren Liebsten und vielleicht auch der Natur, die Sie ein Leben lang begleitet hat.
Der WWF Schweiz unterstützt Sie dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher, sinnvoll und nach Ihren Werten zu gestalten – kostenlos, diskret und unverbindlich. Dank Steuerbefreiung kommen Erbschaften und Legate beim WWF zu 100 % dem Natur- und Umweltschutz zugute.

Ihr Leitfaden für Testament, Erbschaft und Vermächtnis

Erfahren Sie in unserem kostenlosen Ratgeber:

  • wie Sie ein Testament nach Schweizer Recht erstellen,
  • was Pflichtteile und Vermächtnisse bedeuten,
  • und wie Sie eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen können.

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Die Inhalte dieser Website sind nur an Personen gerichtet, die in der Schweiz wohnhaft sind. Wohnen Sie im Ausland? Dann wenden Sie sich bitte an die lokale WWF-Länderorganisation an Ihrem Wohnort.

Der WWF Schweiz hat eine eigene Datenbank und verwaltet seine Adressen selbst. Ihre Daten werden vom WWF nicht an Dritte weiterverkauft, vermietet oder für Zwecke Dritter weitergegeben. Ihre persönlichen Daten können für interne Analysen und eigene Zwecke genutzt werden. Weitere Informationen unter wwf.ch/datenschutz.

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Ihre Kontakte

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Ulrike Gminder
Ulrike Gminder
Legate & Erbschaften
Tel.: +41 44 297 21 57
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Portrait von Laura Dean
Laura Dean
Legate & Erbschaften
Tel.: +41 44 297 23 93

Ihre Entscheidung. Ihre Geschichte.

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Ivana Borgna und Ben Nott

«Der WWF hat ein breites Wirkungsfeld und kann durch seine Grösse und sein Engagement etwas bewirken.»

Ivana und Ben Nott haben den WWF als Alleinerben eingesetzt.

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Ehepaar Katharina und Mauro Petracca

«Tiere können sich nicht selbst verteidigen. Aber wir können ihnen Raum geben – und Respekt.»

Aus Liebe zur Natur: Katharina und Mauro Petracca haben den WWF in ihrem Testament bedacht.


Zwei Generationen, ein Ziel: Der Natur über das Leben hinaus etwas zurückgeben – ein Interview mit Hans Vögeli und Lukas Wullschleger.

Häufig gestellte Fragen zur Nachlassplanung

Erbeinsetzung oder Legat (Vermächtnis) im Testament: Was ist der Unterschied?

Beim Erbrecht in der Schweiz müssen Sie folgende Unterschiede berücksichtigen:

Legat (Vermächtnis):
In der Schweiz wird ein Vermächtnis auch als Legat bezeichnet. Dabei handelt es sich um einzelne Vermögenswerte, die Sie bestimmten Personen oder Organisationen vermachen.
Zur Veranschaulichung könnte das heissen, Sie vermachen dem WWF eine konkrete Geldsumme, Immobilie oder einen Sachwert. Der WWF wird nicht Erbe, sondern hat einen Anspruch gegenüber den Erb:innen auf das zugesprochene Legat.

Erbeinsetzung:
Sie bestimmen den WWF Schweiz als Miterben oder Alleinerben. Der WWF wird damit Teil der Erbengemeinschaft und übernimmt Mitverantwortung für die Nachlassabwicklung.

In beiden Fällen müssen gesetzliche Pflichtteile (z. B. für Ehepartner:innen oder Kinder) eingehalten werden.

Für komplexere Fälle kann eine neutrale Willensvollstreckerin sinnvoll sein – etwa ein Treuhänder, eine Bank oder ein Notar. Diese Person sorgt für eine geordnete Umsetzung Ihres letzten Willens. Mehr dazu finden Sie in unserem kostenlosen Erbschaftsratgeber.

Braucht es eine:n Willensvollstrecker:in und wer kann diese Rolle übernehmen?

Ein:e Willensvollstrecker:in verwaltet Ihr Nachlassvermögen und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille korrekt und in Ihrem Sinn umgesetzt wird. Er oder sie übernimmt dabei auch administrative Aufgaben und hilft, mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Grundsätzlich kann jede handlungsfähige Person als Willensvollstrecker:in eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • eine vertraute Person, z. B. eine Erbin oder ein Erbe,
  • eine Bank oder ein Treuhandunternehmen,
  • ein Notar, Anwältin oder eine andere neutrale Fachperson.

Wir empfehlen, eine professionelle und unabhängige Institution mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe zu betrauen – insbesondere bei komplexeren Nachlässen oder wenn mehrere Erb:innen beteiligt sind.

Wichtig: Die Honorare für Willensvollstreckung können je nach Kanton, Umfang und Fachgebiet stark variieren. Klären Sie die Konditionen im Voraus und halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest.

Wie kann ich meine:n Ehepartner:in möglichst gut absichern und gleichzeitig den WWF begünstigen?

Das Schweizer Erbrecht und die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Ehepartner:innen nicht immer als Alleinerben – insbesondere wenn Kinder vorhanden sind.

Eine Absicherung ist sowohl erb- als auch ehegüterrechtlich möglich: Je nach Güterstand (z. B. Errungenschaftsbeteiligung oder Gütergemeinschaft) kann der Nachlass unterschiedlich aufgeteilt werden. Ein Ehevertrag kann hier Klarheit schaffen.

Ehepaare sollten zusätzlich ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Kinderlose Paare können z. B. die Partnerin als Vorerbin und den WWF als Nacherben oder Erben des Zweitverstorbenen einsetzen. So lassen sich Partner absichern und gleichzeitig Werte weitergeben.

Tipp: Unser Erbschaftsratgeber enthält Beispiele und Optionen zur Nachlassplanung.

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Was passiert, wenn ich kein Testament oder keinen Erbvertrag verfasse?

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Erbrecht in der Schweiz regelt die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteile verbindlich. Auch bei einem Testament gelten diese Bestimmungen. Das heisst, das Gesetz bestimmt, wer welchen Anteil Ihres Vermögens erbt:

  1. Ehepartner:innen oder eingetragene Partner:innen, gemeinsam mit den Nachkommen (Kinder, Enkel:innen, Urenkel:innen)
  2. Wenn keine Nachkommen vorhanden sind: Eltern und ihre Nachkommen (z. B. Geschwister)
  3. Fehlen auch diese: Grosseltern und deren Nachkommen
  4. Gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt das Vermögen an den Staat.

Nur mit einem Testament können Sie Ihre Erbfolge gezielt beeinflussen. Dabei müssen Pflichtteile für Ehepartner:innen und Nachkommen eingehalten werden. Über den frei verfügbaren Teil (freie Quote) können Sie jedoch z. B. eine gemeinnützige Organisation wie den WWF Schweiz als Miterben oder mit einem Legat begünstigen.

Tipp: In unserem Erbschaftsratgeber erfahren Sie, wie Sie ein Testament korrekt aufsetzen und welche Spielräume das Schweizer Erbrecht zulässt.

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Kann ich auch Immobilien an den WWF vererben?

Ja. Wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie Immobilien direkt an eine Person oder Organisation wie den WWF Schweiz vererben. Sie können auch ein lebenslanges Wohnrecht oder die Nutzniessung für Angehörige festlegen – oder die Aufteilung unter Ihren Kindern definieren. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.