
Testament, Erbschaft und Vermächtnis
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was bleibt, wenn Sie gehen? Und wem Sie etwas hinterlassen möchten? Neben Familie und Freund:innen gibt es vielleicht auch eine Herzenssache, die Sie über Ihr Leben hinaus unterstützen möchten – wie den Schutz unserer einzigartigen Natur. Mit Ihrem Testament können Sie gemeinsam mit uns unseren Planeten für kommende Generationen erhalten.
Zukunft gestalten für Mensch und Natur
Ob Sie die Stille der Berge berührt, das Glitzern eines Bergsees, das Rauschen eines Gletscherbachs oder die Rückkehr des Luchses in die Alpen – die Natur begleitet uns ein Leben lang – als Ort der Kraft, der Erinnerung und des Staunens. Und sie braucht unseren Schutz.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte weiterzugeben, Ihre Hinterlassenschaft bewusst zu gestalten und Ordnung für Ihre Hinterbliebenen zu schaffen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass und Erbe genauso umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen, und dass auch zukünftige Generationen eine intakte Umwelt erleben dürfen.
Seit über 60 Jahren engagiert sich der WWF für den Erhalt von Tieren, Pflanzen und ihren Lebensräumen – in der Schweiz und weltweit. Mit Ihrem Testament können Sie ein Zeichen setzen: Für das, was Ihnen am Herzen liegt.
Da der WWF von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit ist, fliessen Beiträge aus Legaten und Erbschaften ohne Abzüge direkt in den Natur- und Umweltschutz.
WWF Schweiz im Testament berücksichtigen – Ihre Möglichkeiten
Erbeinsetzung: Den WWF als Miterben oder Alleinerben einsetzen
An erster Stelle stehen Ihre Liebsten. Ehepartner:innen und Kinder haben gesetzlich Anspruch auf einen Pflichtteil Ihres Nachlasses. Über den verbleibenden Teil können Sie frei verfügen – etwa, indem Sie den WWF Schweiz als Miterben einsetzen.
Wenn Sie keine pflichtteilsgeschützten* Erben haben, können Sie den WWF auch als Alleinerben bestimmen. So fliesst Ihr Erbe direkt in den Schutz der Natur und Umwelt.
*Am 1. Januar 2023 trat in der Schweiz das revidierte Erbrecht in Kraft. Mehr Informationen dazu, finden Sie hier.
Legat: Mit einer Spende im Testament Gutes tun
Mit einem Legat – in der Schweiz wird ein Vermächtnis auch als Legat bezeichnet – können Sie den WWF in Ihrem Testament mit einer Geld- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass bedenken. In diesem Fall wird der WWF nicht Erbe, sondern erhält gezielt das, was Sie ihm vermachen möchten.
Auch bei einem Legat bleiben die gesetzlichen Pflichtteile für Angehörige unberührt.*
Der WWF nutzt den Erlös aus Legaten und Sachspenden – z. B. aus Liegenschaften oder Antiquitäten – für Projekte im Natur- und Umweltschutz.
*Am 1. Januar 2023 trat in der Schweiz das revidierte Erbrecht in Kraft. Mehr Informationen dazu, finden Sie hier.
Begünstigung durch Versicherungen
Bei bestimmten Versicherungen können Sie im Todesfall frei bestimmen, wer die Leistungen erhält. Sie können den WWF Schweiz als begünstigte Organisation einsetzen und so unabhängig vom Testament einen Beitrag zum Naturschutz leisten.
Bitte erkundigen Sie sich dafür direkt bei Ihrer Versicherung.

WWF Erbschaftsratgeber bestellen
Unsere Projekte unterstützen den Schutz unserer einzigartigen Natur. Ihr Testament kann das auch.
Bestellen Sie unseren Testamentleitfaden und Nachlassplaner.
Jetzt bestellen |
Weitere Informationen
Ihre Kontakte

Philanthropie: Starke Partnerschaften für die Zukunft
Ob als Stiftung oder Privatperson: Entdecken Sie, wie Sie gemeinsam mit uns durch gelebte Philanthropie die Zukunft der Natur mitgestalten können.
Mehr erfahren |