18. August 2021 — Medienmitteilung

Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen begrüssen kontrete Zielvorgabe der Pestizid- und Nährstoffreduktion

Oberflächengewässer sowie Grund- und Trinkwasser sollen mit dem bundesrätlichen «Massnahmenplan sauberes Wasser» wirksam vor Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel und Überdüngung geschützt werden. 16 Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen begrüssen diesen wichtigen Massnahmenplan, insbesondere die konkreten Absenkpfade, mit denen Pestizide und Nährstoffe deutlich reduziert werden sollen. Doch um die Umweltziele der Landwirtschaft zu erreichen, die geltenden Grenzwerte im Wasser einzuhaltenund damit langfristig eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, braucht es weitergehende Schritte.

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Landwirtschaft

Die aktuelle Belastung von Trinkwasser, Gewässer, Boden und Luft mit Pestiziden und Nährstoffüberschüssen ist zu gross, eine gesundheitliche Gefährdung der Konsumentinnen und Konsumenten ist nicht mehr auszuschliessen. Die Ziele des Massnahmenplans sind entsprechend klar: Oberflächengewässer sowie Grund- und Trinkwasser sind wirksam vor Verunreinigungen durch Pestizide und Überdüngung zu schützen. Die mit dem Einsatz von Pestiziden verbundenen Risiken sind bis 2027 um mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Die auf geltendem Recht basierenden Umweltziele Landwirtschaft erfordern zudem seit 2008, die Stickstoffeinträge in die Gewässer gegenüber 1985 um 50 Prozent zu reduzieren und die Grenzwerte von 25mg/l Nitrat im Grundwasser einzuhalten. Die unterzeichnenden Fach- und Umwelt- und Konsumentenorganisationen verlangen, dass diese Zielsetzungen erreicht werden.

Absenkpfad Nährstoffe – Umweltziele nur mit weiteren Massnahmen nach 2030 erreichbar
Die vorgesehene Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste um mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2014 bis 2016 ist realistisch und notwendig. Damit die Umweltziele Landwirtschaft (UZL) jedoch eingehalten werden können, braucht es beim Stickstoff eine Reduktion von über 30 Prozent. Die Absenkung muss deshalb auch nach 2030 weitergehen. Für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden, braucht es verpflichtende Korrekturmassnahmen wie z.B. Lenkungsabgaben auf Stickstoff und die Herstellung der Kostenwahrheit (vgl. Diskussionspapier von Vision Landwirtschaft vom 8.4.2021). Eine zentrale Rolle spielt auch die verstärkte Förderung von agroökologischen Systemen wie Bio.

Pestizide: Menge wesentlich reduzieren und Risiko minimieren
Als dringend notwendig erachten die Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen die verbindliche 50 Prozent Risikoreduktion beim Pestizideinsatz. Zudem ist es angezeigt, dass der Bund mehr Ressourcen in die Erforschung von alternativen Pflanzenschutzmitteln oder in die Züchtung von resistenten Sorten investiert. Die Liste mit im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht mehr zugelassenen Pestiziden wird begrüsst.
Auch das Risiko durch Pestizide für naturnahe Lebensräume muss gesenkt werden, so will es der Gesetzestext (Art. 6. LwG). Das Risiko für Nichtzielorganismen wie Amphibien, Reptilien, Bestäuberinsekten wie Bienen, Wasserpilze etc. sollte in allen Flächen (nicht nur naturnahen) bewertet und berücksichtigt werden. Deshalb braucht es eine breite Bewertung der Risikopotenziale für Nichtzielorganismen und die Ergänzung der Liste mit im ÖLN nicht mehr zugelassenen Pestiziden. Zudem fordern die Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen eine regelmässige Überprüfung und Neubeurteilung der Wirkstoffe, dabei sind die aktuellen Monitoringdaten zu berücksichtigen.
Wichtig ist zudem, dass Sonderbewilligungen von Pestiziden auf einer Liste zu veröffentlichen sind und die im ÖLN nicht zugelassene Wirkstoffe keine Sonderbewilligung erhalten dürfen. Auch beim Pestizidabsenkpfad sind für den Fall der Nichterreichung der Ziele umgehend verpflichtende Korrekturmassnahmen wie z.B. international bewährte Lenkungsabgaben einzuführen.

Knackpunkt Vollzug und Kontrolle
Massnahmen können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie auch konsequent umgesetzt werden. Es braucht dazu eine effektive und eine effiziente Kontrolle. Beides ist heute nicht gegeben: Die Kantone haben weder die erforderlichen Kapazitäten, die Einhaltung all dieser komplexen Vorgaben wirksam und effizient zu prüfen, noch lässt sich die Einhaltung aller Auflagen des Bundes unter realen Bedingungen auch tatsächlich kontrollieren. Deshalb sollen Pestizide künftig nur noch unter überprüfbaren Auflagen ausgebracht werden.

Unterstützende Organisationen:

4aqua
apisuisse
Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU)
BirdLife Schweiz
Verein für Bio- und Naturgärten
Bio Suisse
Schweizerischer Demeter-Verband
Verein ohneGift
Stiftung für Konsumentenschutz
Pro Natura
Schweizerischer Fischerei-Verband
Vision Landwirtschaft
VSA Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute
WASSER FÜR WASSER (WfW)
WWF Schweiz