27. März 2024 — Medienmitteilung

Medienkommentar der Naturschutzorganisationen zur revidierten Jagdverordnung

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Wolfsmutter mit Jungem vor Höhle

Die Änderungen im Jagdgesetz (JSG) von 2022 ermöglichen eine gezielte, proaktive Regulierung der geschützten Tierart Wolf zur Verhinderung grosser Schäden. Das tragen die Naturschutzorganisationen mit. Doch die vom UVEK 2023 vorgeschlagene, teils bereits in Kraft gesetzte, Verordnung (JSV) ist einseitig auf Abschüsse gemünzt und hat zu einer unverhältnismässigen Verfolgung der Wölfe geführt. Jetzt sind Nachbesserungen nötig. Abschüsse ganzer Rudel müssen die Ausnahme bleiben und der Herdenschutz muss flächig umgesetzt sein. Nur so können die aktuellen Diskrepanzen zwischen Gesetz und Jagdverordnung korrigiert werden. 

Mit der überstürzten Aufgabe des bewährten, nationalen Schutzhundeprogramms droht ein kantonaler Flickenteppich und Versorgungslücken. Ein Abbau beim Herdenschutz aber wäre inakzeptabel. Die Naturschutzorganisationen fordern, dass sowohl Herdenschutzhunde als auch die Zumutbarkeit von Schutzmassnahmen weiterhin nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden und bei Rissen die Schutzsituation vor Ort kontrolliert wird. Die Naturschutzorganisationen werden sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür einsetzen, dass die Balance zwischen Arten- und Herdenschutz sowie Wolfsregulierung in der Jagdverordnung wiederhergestellt wird. 

Unverständlich, befremdend und unnötig ist die Absicht des Bundesrates, mit einem eigenen Abschussartikel den Biber ins Visier zu nehmen. Die Ablehnung des Jagdgesetzes durch das Volk und der Entscheid des Parlaments im Jahr 2022, den Schutz des Bibers vollumfänglich beizubehalten, widerspricht der Absicht des Bundesrates diametral.   

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