05. Juni 2026 — Medienmitteilung

Ohne Restwasser keine lebendigen Gewässer

Restwasser ist überlebenswichtig für unsere Flüsse und ihre Artenvielfalt – aber auch für die Landwirtschaft oder die Trinkwasserversorgung. Eine neue Analyse von Hydrosuisse stellt dennoch dessen Bedeutung infrage und überschätzt zugleich die Auswirkungen auf die Stromproduktion.

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Gewässer

Erst 1992 wurde das Gewässerschutzgesetz vom Stimmvolk mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Dieses sieht vor, dass angemessene Restwassermengen in den Flüssen und Bächen verbleiben sollen (Art. 31ff GSchG). Beim Restwasser handelt es sich um jene minimale Menge an Wasser, die bei Entnahmen - z.B. für die Stromproduktion - im Flusslauf belassen werden müssen, um Wasserqualität, Trinkwasserversorgung, landwirtschaftliche Nutzungen, touristische Zwecke sowie das Überleben von Tier- und Pflanzenarten zu sichern.  

Hydrosuisse hat bereits 2018 Prognosen zur künftigen Wasserkraftproduktion publiziert. Nun hat der Interessensverband gestern wieder neue Zahlen veröffentlicht, die auf Berechnungen der Axpo basieren. Die ausgewiesene Produktionsminderung von 2.38 TWh bis 2050 steht jedoch im Widerspruch zu Schätzungen des Bundes sowie zu aktuellen Studien von Eawag, WSL und Universität Bern. Auf welcher Datengrundlage die höheren Werte beruhen, bleibt unklar – die Analyse genügt zentralen wissenschaftlichen Anforderungen wie Transparenz und Nachvollziehbarkeit nicht.

Solche Langzeitprognosen sind stets mit vielen Unsicherheiten behaftet. Sie ändern nichts daran, dass die Minderproduktion insgesamt minim bleibt. Für die Gewässer hingegen bleibt ein Mindestmass an Wasser überlebenswichtig.

Denn ohne ausreichend Wasser sterben Lebensräume aus. Schon heute ist der Zustand der Gewässerlebensräume alarmierend: So sind drei von vier Fischarten vom Aussterben bedroht – auch wegen der intensiven Wasserkraftnutzung. Noch immer führen rund 3’000 km Restwasserstrecken zu wenig Wasser oder liegen vollständig trocken.

Geringe Auswirkungen auf Stromproduktion
Diese gesetzlich festgehaltenen Restwassermengen sind aus ökologischer Sicht das absolute Minimum. Bestehende Wasserkraftanlagen müssen diese Restwassermengen jedoch erst abgeben, wenn deren Konzession erneuert wird. Solange die alten, meist für 80 Jahre erteilten Konzessionen noch laufen, müssen die Betreiber diese Bestimmungen nicht anwenden. Die dringend notwendige Verbesserung des ökologischen Zustands vieler Gewässer ist also noch nicht eingetreten. Dennoch geraten die Restwasser-Bestimmungen politisch immer wieder unter Druck. Dabei liegen die von Hydrosuisse beanstandeten Einbussen verglichen mit der Gesamtstromproduktion der Schweiz in einem äussert tiefstelligen Prozent-bereich.

Die ETH Zürich geht zudem davon aus, dass durch die klimabedingte Abflussveränderungen im Winter tendenziell mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung stehen wird. Die Anwendung der gesetzlichen Restwasserbestimmungen fällt so aus Sicht der Versorgungssicherheit noch viel weniger ins Gewicht.  

Die Einhaltung der Restwassermengen ist Bestandteil der gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches Wasserkraft, welche der Bund, Kantone, die Strombranche (darunter Hydrosuisse) und die Umweltverbände unterschrieben haben. Die Umsetzung der geltenden Restwasserbestimmungen ist eine zentrale Voraussetzung für die Zukunft der Wasserkraft und deren naturverträglichen Ausbau.

Mehr Informationen: 
•    Pro Natura Webdossier Restwasser
•    Fischereiverband: Faktenblatt Restwasser
 

Kontakt: 
Jonas Schmid, Mediensprecher WWF Schweiz, jonas.schmid@wwf.ch, 079 241 60 57