12. Juni 2026 — Medienmitteilung

Reservekraftwerke: hohe Kosten, aktuell unnötig, offene Fragen

Heute wurden die Verträge zu den fünf neuen Reservekraftwerken veröffentlicht, inklusive der saftigen Rechnung. Mit 2,3 Milliarden Franken ist die unnötige Luxusreserve 26-mal teurer als die vorhandenen Alternativen. Zusätzlich ist das Vorgehen des Bundesrats politisch zumindest fragwürdig, denn er ignoriert damit den Grundsatz des im Juni 2025 verabschiedeten neuen Stromversorgungsgesetzes, während er dessen Inkrafttreten hinausschiebt.

©
GUD Gasturbinenkraftwerk in Hamm, Nordrhein-Westfalen

Gasturbinenkraftwerk in Hamm, Nordrhein-Westfalen

Dazu Patrick Hofstetter, Klimaschutz- und Energieexperte beim WWF Schweiz

«Nachdem bereits immense Summen für einen Umbau eines bisherigen Gasturbinenprüfstandes in Birr bewilligt und ausgegeben werden, sollen weitere überteuerte Luxuskraftwerke aufgestellt werden. Die Rechnung für die 2,3 Mrd. Fr. wird über höhere Netzzuschläge auf die Stromkonsumierenden abgewälzt. Dabei gäbe es eine viel günstigere Lösung.  Die bestehenden Reserven sowie die neue Verbrauchsreserve bieten die nötige Absicherung für einen Bruchteil der Kosten. Konkret betragen die Kosten für die Nutzung bestehender Notstromaggregate 10’000 Fr. pro MW und Jahr, also 150’000 Fr pro MW für 15 Jahre. Die neuen Reservekraftwerke würden dagegen für 15 Jahre rund 4 Millionen Fr. pro MW, also 26 Mal mehr kosten. Der Bundesrat setzt mehrere Mrd. Fr in den Sand.

Im geplanten Zeitraum können mit den 2,3 Mrd. Fr. zudem viel mehr ständig produzierende erneuerbare Kraftwerke gebaut werden, sodass der Bedarf an Stromreserve kleiner wird oder sogar ganz verschwindet.»

Zudem ist fragwürdig, ob die nötige gesetzliche Grundlage für die Neubauten überhaupt besteht. Dazu Patrick Hofstetter, Klimaschutz- und Energieexperte beim WWF Schweiz:

«Das Parlament hat im Juni 2025 eine Revision des Stromversorgungsgesetzes verabschiedet, das neu klar regelt, dass teure Neubauten nur als letzte Option in Frage kommen. Der Bundesrat verzögert hier auffällig lange und plant die Inkraftsetzung des Gesetzes erst per 1.7.2027. Er nutzt also die alte Gesetzesgrundlage, um seinen Entscheid abzustützen, obschon das Parlament längst seine Prioritäten neu festgelegt hat. Dieses Vorgehen ist zumindest fragwürdig.

Der WWF wird sich im Parlament dafür einsetzen, dass die nötigen Gelder für den Bau der Kraftwerke nicht gesprochen werden. Die bereits gesprochenen Gelder für die Planung allfälliger Reservekraftwerke genügen vollauf, solange sich die Ausgangslage nicht deutlich ändert. Der Bundesrat soll sich an das neue Gesetz halten und dieses nun umsetzen.»

Zahlen rechtfertigen keine Neubauten

Der Reservebedarf wird in regelmässigen Abständen von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) berechnet und publiziert. Die aktuellen Zahlen stammen vom Mai 2025. Gemäss dieser müssen bis 2030 Stromreserven im Umfang von mindestens 500 MW (langfristig 700-1400 MW) zur Verfügung stehen, um eine Strommangellage mit grosser Wahrscheinlichkeit zu vermeiden. In diesem Faktenblatt zeigt der WWF, dass  

  • die Wasserkraftreserve (500 MW),
  • die Verbrauchsreserve (bis zu 200 MW),  
  • die bestehenden und bei Rechenzentren laufend zugebauten Notstromaggregate (280 WM, erweiterbar auf 600-1200 MW),
  • sowie die bestehenden Reservekraftwerke (350 WM)

bereits mehr Stromreserve bieten, als die Elcom als nötig erachtet. Somit ist Stand heute der Bedarf für Neubauten nicht gegeben. Eine detaillierte Aufstellung hier im Faktenblatt.

Kontakt:

Sebastian Obrist, Mediensprecher, sebastian.obrist@wwf.ch, 077 417 68 19