01. Juni 2026 — Medienmitteilung

Umweltverbände lehnen windkraftkritische Initiativen ab – Klima- und Biodiversitätsschutz gemeinsam voranbringen

Die Mitglieder der Umweltallianz (BirdLife Schweiz, Greenpeace Schweiz, Pro Natura, Energie-Stiftung, VCS und WWF Schweiz) sprechen sich gegen die sogenannte Waldschutz-Initiative und die Gemeindeschutz-Initiative aus. Beide Volksbegehren schränken den naturverträglichen Ausbau der Windenergie stark ein und gefährden damit die Klima- und Energieziele der Schweiz.

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Windpark Juvent

Für die Mitglieder der Umweltallianz ist klar: Die Klima- und die Biodiversitätskrise können nur gemeinsam gelöst werden. Dafür braucht es erneuerbare Energien ebenso wie intakte, widerstandsfähige Ökosysteme. Um Konflikte möglichst gering zu halten, braucht es eine sorgfältige Planung der Energieanlagen. Ein Gegeneinander-Ausspielen dieser Anliegen lehnt die Umweltallianz ab.

Waldschutz-Initiative: Pauschale Verbote lösen keinen Zielkonflikt
Die Waldschutz-Initiative (Initiative «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen») verlangt ein faktisches Bauverbot für Windkraftanlagen im Wald sowie für Anlagen in einem Abstand von 150 Metern zu dichten Wäldern und Waldweiden. Neuere, bereits bestehende Anlagen in diesen Gebieten müssten zudem rückgebaut werden. Wälder sind wertvolle Lebensräume und verdienen besonderen Schutz. Rund 40 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz leben im Wald, darunter auch viele bedrohte Arten. Prioritär sollen deshalb Standorte ausserhalb des Waldes geprüft werden.

Ein genereller Ausschluss von Windenergie im Wald – wie von der Initiative gefordert – geht jedoch zu weit. Die Initiative würde den Spielraum der Kantone und den potenziellen Planungsraum für Windkraft zu stark einschränken. Gemäss Mitteilung des Bundesrats vom 22. Oktober 2025 wären zahlreiche bereits geplante Projekte betroffen. Rund die Hälfte der Landesfläche würde für Windenergie ausgeschlossen. Berechnungen zeigen, dass über 2 TWh jährlich geplanter Windstrom verhindert würde – zu einem grossen Teil gedacht für Winterstrom. Der Druck auf andere Technologien wie zusätzliche Speicherwasserkraft, alpine Photovoltaik, AKW oder Gaskraftwerke würde entsprechend steigen.

Die Übergangsbestimmung, welche den Rückbau bestehender Anlagen verlangt, ist zudem weder ökologisch noch energiepolitisch sinnvoll. Statt pauschaler Verbote braucht es sorgfältig festgelegte Eignungsgebiete und Anlagenstandorte, konsequente Umweltverträglichkeitsprüfungen und wirksame Schutz- und Ersatzmassnahmen (siehe Box).

Gemeindeschutz-Initiative: Keine primäre Umweltfrage
Die Gemeindeschutz-Initiative (Initiative «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks») verlangt obligatorische Volksabstimmungen über Windkraftprojekte in den betroffenen Gemeinden. Diese Frage der Mitsprache der Gemeinden wurde vor Kurzem im Parlament mit dem sogenannten Beschleunigungserlass behandelt und bewusst nicht eingeschränkt: Im parlamentarischen Prozess wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Mitwirkungsrechte der Gemeinden gewahrt bleiben. Gemeinden verfügen also bereits über substanzielle Einflussmöglichkeiten. Verschiedene Windkraftprojekte sind deshalb in den vergangenen Jahren an kommunalen Abstimmungen gescheitert.

Die Initiative stellt zwar in erster Linie eine staats- und demokratiepolitische und keine Umweltfrage. Gleichzeitig würde sie massive zusätzliche formelle Hürden schaffen, die Planungs- und Investitionssicherheit schwächen und den dringend notwendigen Ausbau der Windkraft weiter erschweren bzw. verunmöglichen.

Sorgfältige Abwägung statt starrer Verbote
Die Umweltallianz setzt sich konsequent für den Schutz und die ökologische Verbesserung von Lebensräumen – insbesondere auch des Waldes – ein. Gleichzeitig steht sie hinter einer sicheren, erneuerbaren und naturverträglichen Energieversorgung. Die Initiativen haben vor allem eine pauschale Blockade des Windkraftausbaus zum Ziel. Das wäre für den Klimaschutz fatal und würde auch dem Naturschutz einen Bärendienst erweisen. Stattdessen braucht es eine naturverträgliche Planung der Eignungsgebiete und eine Abwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen im Einzelfall.

Positivplanung verbessern statt blockieren

Die Mitglieder der Umweltallianz stehen hinter der gesetzlich vorgeschriebenen Positivplanung, bei der raumplanerisch klar definierte Eignungsgebieten für die Windenergie bestimmt werden. Sie verlangen gleichzeitig, dass bei der Bestimmung der Eignungsgebiete genügend sorgfältige Abklärungen punkto Naturschutz getroffen werden. Es ist essenziell, Windenergieanlagen bereits in der Richtplanung der Kantone vorzusehen. Gute Abklärungen in den Gebieten vor Ort sind hierfür zwingend. Dazu gehört, vorkommende Arten zu erheben und deren Schutz zu berücksichtigen. Diese Abklärungen werden aktuell ungenügend durchgeführt. In der Parlamentsdebatte zum Energiegesetz (Art. 10) wurde festgehalten, dass «bei der Interessenabwägung und bei der Ausscheidung der Eignungsgebiete im Richtplan auch der Naturschutz in Betracht gezogen werden» soll – und zwar auf der «Grundlage von hinreichenden Erhebungen». Die Kantone sind also gefordert, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und qualitativ einwandfreie Richtplanungen durchzuführen. Spätestens für das Baugesuch ist eine ausführliche Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, bei der national prioritäre sowie gefährdete Arten (Rote Liste) inventarisiert werden. Schliesslich müssen Ersatzmassnahmen biologisch sinnvoll, im Baugesuch gesichert und rechtzeitig vor Ort umgesetzt werden. Betroffene Tier- und Pflanzenpopulationen können nur unterstützt werden, wenn bereits vor Baubeginn einer Windkraftanlage ganz in der Nähe neue Lebensräume bereitgestellt werden. Weil die Planung heute noch nicht überall konsequent genug erfolgt, braucht es eine qualitative Verbesserung der bestehenden Verfahren.

Kontakte:
Greenpeace Schweiz, Medienstelle, 044 447 41 11, pressestelle.ch@greenpeace.org
Energiestiftung: Fabio Gassmann, Leiter Politik, 076 319 09 50, fabio.gassmann@energiestiftung.ch
BirdLife Schweiz: Damaris Hohler, Projektleiterin Biodiversitätspolitik, 044 457 70 42, damaris.hohler@birdlife.ch 
WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher, 079 241 60 57, jonas.schmid@wwf.ch 
Pro Natura: Stefan Kunz, Leiter Politik & Internationales, 079 631 34 67, stefan.kunz@pronatura.ch 
VCS: Luc Leumann, Koordinator Bundespolitik, 079 705 06 58, luc.leumann@verkehrsclub.ch