06. Mai 2019 — Medienmitteilung

Verbandsbeschwerde 2018: Erfolgreich für Natur und Umwelt

Der WWF erstattet dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) alljährlich Bericht über seine Beschwerdetätigkeit. Auch 2018 wurde vom Verbandsbeschwerderecht massvoll und äusserst erfolgreich Gebrauch gemacht. Dabei konnte der WWF wiederum viel für die Natur und Umwelt erreichen.

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein effizientes Mittel, wenn die Natur durch unzulässige Projekte gefährdet wird und geltende Gesetze missachtet werden. Die Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung verpflichtet die Umweltverbände, ihre Tätigkeit im Bereich des Verbandsbeschwerderechts jährlich dem BAFU zu melden. Die Daten sind zudem der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Meldepflichtig sind ausschliesslich Fälle ab Stufe Beschwerde. 

Im vergangenen Jahr wurden 22 Fälle abgeschlossen. Davon wurden 6 Beschwerden gutgeheissen, 6 Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen, 4 Beschwerden wurden abgewiesen, 5 Beschwerden wurden mit oder ohne Vereinbarung zurückgezogen, 1 Beschwerde wurden gegenstandslos oder das Projekt wurde geändert. 

Die Zahlen zeigen, dass der WWF auch im Jahr 2018 massvoll von seinem Beschwerderecht Gebrauch gemacht hat. Die hohe Erfolgsquote zeigt überdies, dass die Beschwerden berechtigt waren. Auch künftig wird der WWF bei Verstössen gegen die Umwelt- und Naturschutz-Gesetzgebung Rechtmittel ergreifen und dafür sorgen, dass die Artenvielfalt nicht zerstört wird.

Kontakt:
Andrea von May, MLaw, Stabsstelle öffentliches Recht, 044 297 22 02 andrea.vonmay@wwf.ch