05. November 2026 — Medienmitteilung

WWF-Medienkommentar: Finanzkontrolle stellt Beschaffung von Reservekraftwerke infrage

Der heute veröffentlichte Prüfbericht der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) deckt Mängel an der Beschaffung neuer Reservekraftwerke auf. Bis die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen sorgfältig geprüft sind, sollte das Parlament die geplante Beschaffung stoppen. 

Eine Übersicht über fünf der beanstandeten Punkte sowie eine Einschätzung vom WWF-Klima- und Energieexperten Patrick Hofstetter.

1. Rechtsgrundlage klären

Im Frühling 2025 verabschiedete das Parlament das Gesetz zur Stromreserve. Dieses tritt Mitte 2027 in Kraft und sieht eine Aufbaukaskade vor: Bestehende und kostengünstige Reserven sollen genutzt werden, bevor neue und teurere Kapazitäten gebaut werden. Das UVEK will nun stattdessen die teuersten Reserven zuerst zubauen und stützt sich dabei auf Verordnungen.

Dazu Patrick Hofstetter: «Die Rechtsgrundlage für die geplanten Reservekraftwerke ist höchst fragwürdig. Auch die über das Öffentlichkeitsgesetz zugänglich gemachten Verträge weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Neubauten noch keine Rechtsgrundlage besteht.»

2. Kostengünstige Reserve zuerst  

Die EFK beziffert einen Teil des möglichen Einsparpotenzials. Aufgrund ihres begrenzten Untersuchungsrahmens berücksichtigt sie jedoch verschiedene Optionen nicht. Dazu gehören die Wasserkraftreserve, der teuer ertüchtigte Ansaldo-Gasturbinenprüfstand, der am 1. Februar 2027 in Betrieb gehen soll, sowie zusätzliche bestehende und geplante Notstromaggregate, unter anderem bei Rechenzentren.

Patrick Hofstetter: «Die Kosten der geplanten Reservekraftwerke sind auf 2,18 Milliarden Franken veranschlagt. Dabei wäre ein 26-mal günstigeres Gesamtpaket möglich: Die von der ElCom empfohlenen Reserveleistungen kann bereits erreicht werden, wenn die Wasserkraftreserve, sämtliche bestehenden Reservekraftwerke, bestehende Notstromaggregate und die vorgesehene Verbrauchsreserve einbezogen werden. Für den WWF ist eine hohe Versorgungssicherheit ein Primat. Diese soll jedoch vorrangig mit den vorhandenen günstigen Möglichkeiten erbracht werden.  

Die rasche Dekarbonisierung erfordert eine weitgehende Elektrifizierung. Entscheidend ist dabei auch das Preisverhältnis zwischen Strom und fossilen Energieträgern: Je attraktiver Strom im Vergleich zu Öl, Benzin, Diesel und Gas ist, desto schneller können sich Elektromobilität, Wärmepumpen und elektrische Anwendungen in der Industrie durchsetzen.»  

3. Notstromaggregate einbeziehen.

Die EFK bemängelt, dass der Beitrag der Notstromaggregate an die Stromreserve de facto negiert wurde, und rechnet selbst mit mindestens 3 Wochen Betrieb während einer 10-wöchigen Strommangellage.  

Patrick Hofstetter: «Aus unserer Sicht liesse sich diese Betriebszeit nochmal deutlich erhöhen, wenn zusätzliches Personal für das Führen der Tanklastwagen und die Wartung der Notstromaggregate zertifiziert würde. Aber das BFE verneint grundsätzlich, dass Notstromaggregate einen Beitrag zur Stromreserve leisten würden. Es stellt fest, dass Notstromaggregate im Ernstfall von den Eigentümern für die eigene Stromversorgung genutzt werden könnten. Diese Argumentation ist aber kaum nachvollziehbar, denn in diesem Fall würde das Stromnetz ja gerade entlastet, was das Ziel der Stromreserve ist.»

4. Versorgungssicherheit dauerhaft stärken

Die EFK stellt zudem die Frage, ob die vorgesehenen 2,18 Milliarden Franken nicht wirksamer in den beschleunigten Ausbau eines erneuerbaren Energiesystems entlang des gesetzlichen Zielpfades investiert wären. Erneuerbare Anlagen produzieren dauerhaft Strom und stärken damit die Versorgungssicherheit. Der notwendige Ausbau der Netze und der Speicherinfrastruktur fällt auch bei einem gesetzeskonformen Ausbau der erneuerbaren Energien an.

Patrick Hofstetter: «Das hierfür zuständige BFE kommentierte, dass der von der EFK empfohlene gesetzeskonforme Zubau erneuerbarer Energien auch Netzanpassungen und Speicher benötige und dieser Zubau deshalb ebenfalls teuer sei. Diese Kosten fallen aber so oder so an oder hat sich das BFE bereits wieder von den gesetzeskonformen Ausbauzielen verabschiedet, nachdem diese vor einem Jahr präzisiert wurden?»

5. Risiken transparent machen

Gemäss Einschätzung der EFK übertragen die Verträge mit den Kraftwerksbetreibern zahlreiche Risiken auf den Bund. Auch Swissgrid lehnt es dem Bericht zufolge ab, die Verantwortung für den Bau der Anlagen vom BFE zu übernehmen.

Dazu Patrick Hofstetter: «Diese Hinweise müssen ernst genommen werden: Bevor weitere Verpflichtungen eingegangen werden, braucht es vollständige Transparenz über Zuständigkeiten, Risiken und Kosten. Ansonsten droht hier ein weiteres Beschaffungsdebakel.»  

Kontakt:
Mediensprecher Klima & Energie, WWF Schweiz, sebastian.obrist@wwf.ch, 077 417 68 19