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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Fleischfressende Pflanzen und Extrakte davon

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.

Verschiedene fleischfressende Pflanzen sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Dionaea muscipula, die Venusfliegenfalle, ist wohl die bekannteste aller fleischfressenden Pflanzen. Sie wird als lebende Pflanze sowie als Saft in der Medizin gehandelt. Auch die fleischfressenden Kannen- und Schlauchpflanzen (Sarracenia spp. und Nepenthes spp.) sind in den Anhängen von Cites aufgeführt und somit bewilligungs- und kontrollpflichtig. Extrakte von nicht geschützten Arten benötigen keine Bewilligungen und Kontrollen.

Cites Anhang II, teilweise nicht geschützt
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