
Haifischleder
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.
Mehrere Haifischarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt, zum Beispiel der Weisse Hai, alle Hammerhaiarten (Sphyrna spp.), alle Requiemhaie (Carcharhinidae spp), Fuchshaie (Alopias spp.), Weisspitzen Hochseehai und der Riesenhai. Deshalb können Produkte aus Haifischleder den Bedingungen von Cites unterworfen sein. Produkte von nicht geschützten Arten benötigen keine Bewilligungen und Kontrollen.