
Holz und Holzschnitzereien
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Viele Baumarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Hierbei gelten folgende Abstufungen: Bewilligungspflichtig sind Hölzer wie Ramin, Ebenholz, Mahagoni oder Rosenholz. Bewilligungsfrei sind Schnitzereien aus Palo santo und Teakholz (Tectona grandis). Verboten sind der Handel mit Rio-Palisander und Araunkarie. Rio-Palisander (Dalbergia nigra, Brazilian Rosewood, brasilianischer Palisander) ist ein wertvolles Edelholz. Es wächst in den Regenwäldern Brasiliens. Seit Kolonialzeiten wird Rio-Palisander abgeholzt und wegen seiner Dichte und Härte für die Kunsttischlerei, Intarsienarbeiten (z.B. Schachbretter), Möbel und Vertäfelungen verwendet. Daneben ist Rio-Palisander wegen seiner einzigartigen Klangeigenschaften auch für den Bau von Musikinstrumenten wie Gitarren, Xylophonen oder Blockflöten beliebt. Wegen der grossen Nachfrage ist Rio-Palisander selten geworden. Seine Regeneration ist schwierig, da die Samen der Palisander von Nagetieren gefressen werden. Für den Instrumentenbau gibt es Alternativen wie Ahorn, Zypresse oder Honduraspalisander.