
Walknochen
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Alle Walarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Für manche Arten gilt ein Handelsverbot. Viele Walarten sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht – vor allem Grosswale. Der Grund ist insbesondere der intensive Walfang der letzten zwei Jahrhunderte. Ihre Bestände erholen sich nur langsam. Für Grosswale besteht deshalb seit 1986 ein weltweites Fangverbot (Moratorium) der Internationalen Walfangkommission IWC. Viele kleinere Wale sterben auch als Beifang in Fischernetzen. Jedes Jahr verenden so schätzungsweise 300‘000 Wale.