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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Wellensittiche

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.

Nur die Einfuhr aus der EU, aus Norwegen und Island ist ohne Bewilligung (Gesundheitszeugnis) und Kontrolle erlaubt. Wellensittich, Nymphensittich, Halsbandsittich und Rosenköpfchen sind Papageienarten. Sie werden seit Generationen als Heimtiere gehalten und gezüchtet. Der Handel mit den hier genannten Arten stellt keine Gefährdung für die natürlichen Populationen dar. Daher werden sie im Gegensatz zu allen übrigen Papageien von den Bestimmungen von Cites ausgenommen.

von den Cites Bestimmungen ausgenommen
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