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NamibRand Naturreservat Namibia

Jagd und Trophäenjagd

Für das Überleben von Wildtierarten, die traditionell von Menschen genutzt werden, spielt die Art und Intensität der Nutzung eine entscheidende Rolle. Jagd und Trophäenjagd müssen mit dem Artenschutz vereinbar sein und zur Wertschätzung von Wildtieren beitragen. Der WWF lehnt jede Jagd ab, die das Überleben von Arten bedroht.

WWF und Trophäenjagd

Der WWF respektiert und unterstützt das Recht indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, selbst zu entscheiden, wie sie ihre natürlichen Ressourcen wie beispielsweise Wildtiere am besten nutzen, sodass deren Schutz und ihre eigene nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Der WWF hat seine globale Position zur Trophäenjagd in Zusammenarbeit mit der Internationalen Union zum Schutz der Natur (IUCN) entwickelt (IUCN-Briefingpapier Entscheidungshilfen für die Trophäenjagd). IUCN ist die Dachorganisation von 1400 Mitgliederorganisationen aus Regierungen und Zivilgesellschaften.

Hauptfaktoren, die zu einem Populationsrückgang bedrohter Arten führen, sind der Lebensraumverlust, die Zerstückelung der Lebensräume, die Isolation von Populationen, die Wilderei sowie nicht nachhaltiger, schlecht regulierter und illegaler Handel. Der WWF lehnt jede Jagd ab, die das Überleben von Arten bedroht. Der WWF anerkennt die Trophäenjagd als ein mögliches Naturschutzinstrument nur im Rahmen einer umfassenden Naturschutzstrategie, die strengen Regeln und Kriterien unterliegt. In einem engen und kontrollierten Rahmen kann die Trophäenjagd zusammen mit weiteren definierten Massnahmen ein Naturschutzinstrument sein. In seinem Positionspapier hat der WWF Kriterien definiert (vgl. WWF-Position zur Trophäenjagd). Die Kriterien sind unter anderen folgende:

  • Die Trophäenjagd muss gesetzlich geregelt sein. Nationale und lokale Behörden sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalten werden.
  • Die lokale Bevölkerung muss in Entscheidungsprozesse und das Wildtiermanagement einbezogen werden. Kulturelle und religiöse Werte werden respektiert.
  • Die Einnahmen aus der Trophäenjagd müssen einen Mehrwert für die lokale Bevölkerung sowie für die betroffenen Arten und ihre Lebensräume erbringen. Die Verwendung der Einnahmen ist transparent.

Als Teil seines Einsatzes für eine Zukunft, in der die Menschen in Harmonie mit der Natur leben, unterstützt der WWF Gemeinschaften, Regierungen und Partner im globalen Süden bei der Erforschung neuer und nachhaltiger Wege zur Nutzung natürlicher Ressourcen – sei es bei boden- und wassersparenden Landwirtschaftspraktiken, in der Forstwirtschaft oder der Nutzung von Wildtieren und Pflanzen. Ob die Trophäenjagd einen angemessenen Beitrag zur Erhaltung von Wildtieren leistet, muss von Fall zu Fall beurteilt und entschieden werden. Nichtsdestotrotz sucht der WWF stets nach alternativen Artenschutzansätzen, die ohne Trophäenjagd auskommen.

Wo die Trophäenjagd auf einem wissenschaftlichen Verständnis der Populationsdynamik von Arten und regelmässigen Bestandszählungen zur Festlegung von Abschussquoten beruht, hat sie sich an einigen Orten und für bestimmte Arten, einschliesslich bedrohter Arten, als wirksames Schutzinstrument erwiesen, bei dem sowohl Naturschutz als auch Gemeinschaften vor Ort profitierten. So waren beispielsweise Mitte der 1990er-Jahre die Wildtierbestände in Namibia auf einem historischen Tiefstand. Dann übergab die Regierung die Verantwortung für den lokalen Naturschutz und die Pflege der Wildbestände lokalen Gemeinschaften. Die Wildtiere bringen Einkommen für über 220’000 Menschen auf einer Gesamtfläche etwa der halben Grösse Deutschlands. Seit dort eine streng regulierte und kontrollierte Jagd eingeführt wurde, haben sich die Wildtierbestände wieder erholt. Heute leben in Namibia wieder über 1800 Spitzmaulnashörner und eine wachsende Zahl an Elefanten, Löwen und Giraffen.

WWF und Jagd

Eine umwelt- und sozialverträgliche Nutzung der natürlichen Ressourcen, wozu auch Wildtiere gehören, ist ein zentraler Bestandteil der Ziele und Aufgaben des WWF. Für den WWF ist die nachhaltige Jagd ein mögliches Element des Wildtiermanagements. Eine solche Jagd muss sich aber nach wissenschaftlichen Erkenntnissen richten, beispielsweise nach der Grösse und dem Verbreitungsraum der Wildtierbestände, aber auch nach Lebensraum- und Ökosystemaspekten wie beispielsweise der Waldverjüngung. Die WWF-Büros erarbeiten ihre länderspezifischen Positionen auf der Grundlage der jeweiligen nationaler Situationen.

Jagd in der Schweiz

Die Jagd kann als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie auf standortheimische, gesunde Wild- und Pflanzenbestände ausgerichtet ist, deren Lebensraum pflegt und sichert, wie dies in der Schweiz meist der Fall ist. Denn sie leistet damit einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Die nachfolgenden Punkte zeigen wichtige Grundsätze und Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Wichtige Grundsätze für eine nachhaltige Jagd in der Schweiz:

  • Die Jagd muss durch die Behörden reglementiert und streng kontrolliert werden (dazu gehören unter anderem Schonfristen, Quoten etc.).
  • Daten über die Bestände der jagdbaren Tierarten müssen regelmässig und auf wissenschaftlicher Basis erhoben und ausgewertet werden. Die Daten müssen transparent kommuniziert werden. Die Jagd darf lokale Bestände nicht gefährden.
  • Die Abschussquoten müssen sich zwingend auf diese Daten abstützen, Bestände dürfen nicht übermässig dezimiert werden.
  • Alle Jagenden müssen umfassend und gründlich ausgebildet sein (z.B. Kenntnisse in Fauna, Ökologie, Wildkrankheiten und Wildtiermanagement).
  • Regelmässige Weiterbildung der Jagenden (z.B. Grundlagenauffrischung und Treffsicherheit) ist obligatorisch.
  • Die Tötung des Tieres entspricht hohen Standards (Tierwohl und Tierethik). Bleihaltige Munition wird durch alternative Munition ersetzt, damit andere Tiere nicht schleichend via Nahrungskette vergiftet werden.
  • Wildruhezonen und Jagdbanngebiete, die den Tieren als Rückzugsgebiete dienen, werden bezeichnet und respektiert.
  • Mit der Rückkehr der Grossraubtiere muss sich die Jagd neu orientieren und akzeptieren, dass Bär, Wolf und Luchs den Wildbestand mitbeeinflussen.

Wilderei und illegaler Handel mit Arten

Die Wilderei und der illegale Handel mit Wildtieren haben sich zu einem Verbrechen globalen Ausmasses entwickelt. Jährlich spült das Geschäft mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten geschätzte 19 Milliarden US-Dollar in die Kassen von weltweit arbeitenden Syndikaten und Banden. Der illegale Wildtierhandel geht mit Verbrecherformen wie Waffenhandel, Geldwäscherei und Korruption einher und untergräbt in etlichen Ländern die wirtschaftliche Weiterentwicklung, Rechtsstaatlichkeit und Stabilität. Für die von starker Wilderei betroffenen Ursprungsländer ist das keineswegs nur ein Naturschutzproblem. Wilderei und der illegale Artenhandel berauben sie zudem ihrer natürlichen Ressourcen: Dies gilt sowohl für die Selbstversorgung mit Fleisch durch die legale Jagd der indigenen und lokalen Bevölkerung wie auch für Einkommensmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung, beispielsweise aus dem Tourismus.

Zusammen mit vielen Partnern arbeitet der WWF an der Vernetzung und Ausweitung bestehender Schutzgebiete. Er investiert in die Ausbildung von Parkranger:innen und Aufklärungskampagnen für Konsument:innen. Der WWF arbeitet daran, Firmen, einflussreiche Staaten und Uno-Institutionen dafür zu gewinnen, sich gegen die Wilderei und den Schmuggel einzusetzen, und schafft alternative Einkommensmöglichkeiten für die Menschen vor Ort.

Auch die Schweiz ist nicht verschont von Wilderei. Eine Studie hat beispielsweise gezeigt, dass der illegale Abschuss die zweithäufigste Todesursache von Luchsen in der Schweiz ist. Für eine geschützte Tierart mit solch geringem Bestand (rund 300 Individuen im grenzübergreifenden Alpenraum und Jura – siehe Large Carnivore Initiative for Europe) ist die Wilderei eine ernsthafte Bedrohung.

Der WWF fordert die Behörden auf, verstärkt gegen die Wilderei vorzugehen. Wilderei ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoss gegen geltende Gesetze. Die Verfolgung von Wilderei erfolgt nicht zuletzt auch im Interesse der vielen Jäger:innen, die ihr Handwerk korrekt und verantwortungsvoll ausüben.

CITES – Washingtoner Artenschutzabkommen

Die «Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora CITES» ist geschaffen worden, um den internationalen Handel mit bedrohten Arten zu kontrollieren. Die Trophäenjagd muss an strenge Auflagen gebunden und gut überwacht werden. Unter dem CITES-Abkommen orientieren sich die Exportquoten an den Grössen und Entwicklungstrends der jeweiligen Populationen und stellen sicher, dass durch die Jagd die Bestände bedrohter Arten nicht gefährdet werden. Um Exportquoten zu bekommen, investieren die Länder in ihre Schutzgebiete und führen regelmässige Populationszählungen bzw. -schätzungen durch. So findet ein wichtiges Monitoring der Bestände statt und man weiss, wie die Bestände sich entwickeln und wo dringende Interventionen nötig sind.

Wenn die Mitgliedstaaten ihre Wildtierbestände nicht genügend managen und das langfristige Überleben nicht garantieren können, kann art- und landspezifisch ein internationales Handelsverbot beschlossen werden. 2016 beispielsweise weist die CITES-Konferenz einen Antrag von Namibia und Zimbabwe zurück, der eine Lockerung für den Handel von Elfenbein aus diesen Ländern gefordert hatte. Der Handel bleibt streng beschränkt und kontrolliert.

Pauschale Handelsverbote unterlaufen die Bemühungen einer nachhaltigen Nutzung und der CITES Konvention, weil Handelsverbote alle Länder gleichbehandeln und damit diejenigen Länder bestrafen, die ihre Wildtierbestände nachhaltig sichern.

CITES aktuell und wirkungsvoll halten, anstatt die Schweiz zu isolieren
Die Schweiz ist ein sehr aktives Mitglied in verschiedenen CITES-Gremien und setzt sich erfolgreich für ein griffiges CITES-Abkommen ein. Konkretes Verbesserungspotential gibt es zum Beispiel noch bei der Rückverfolgung von Produkten (Traceability) und der Digitalisierung von Import und Exportbewilligungen. Nicht generelle Handelsverbote, sondern die stetigen Verbesserungen des Abkommens und der Vollzugskapazitäten in den Mitgliedländern der Konvention schützen bedrohte Arten.