Mercosur-Abkommen: Nationalrat lehnt Schutz vor Entwaldung ab
Der Nationalrat lehnt das Mercosur-Abkommen ab. Auch auf griffige Regeln gegen Entwaldung verzichtet er – entgegen dem Vorschlag der vorberatenden Kommission. Nun liegt es am Ständerat, eine mehrheitsfähige Lösung auszuarbeiten.
Der WWF bedauert diesen Entscheid der Mehrheit der grossen Kammer. Sie verpasst damit die Chance, die mit den Handelsströmen nach Südamerika verbundenen
Entwaldungsrisiken verbindlich zu adressieren. Das Mercosur-Abkommen ist für die Schweizer Wirtschaft wichtig – gerade in geopolitisch angespannten Zeiten und mit Blick auf Südamerika als Zukunftsmarkt.
Gleichzeitig ist die Region ein globaler Hotspot der Entwaldung: Allein in Brasilien gingen 2025 rund eine Million Hektar Vegetation verloren – etwa ein Viertel der Fläche der Schweiz. Ökosysteme wie der Amazonas und der Cerrado sind jedoch absolut zentral für den globalen Klima- und Biodiversitätsschutz und stehen durch den internationalen Handel massiv unter Druck.
EUDR als ideale Begleitmassnahme
Für den WWF ist klar: Die bisherigen Bestimmungen des Abkommens reichen nicht aus, um entwaldungsfreie Lieferketten zu garantieren. Erst zusätzliche, verbindliche Vorgaben schaffen die nötige Sicherheit. Mit der EU-Entwaldungsverordnung liegt dafür eine wirksame Lösung vor. Ihre Übernahme wäre die ideale Begleitmassnahme zum Mercosur-Abkommen gewesen – und hätte verhindert, dass die Schweiz zum Absatzmarkt für Produkte aus frisch abgeholzten Flächen wird. Sie hätte jene Rückverfolgbarkeits- und Sorgfaltspflichten eingeführt, die im Abkommen selbst fehlen.
Diesen Weg gehen die EU-Staaten bereits. Und Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, müssen die Vorgaben ab Inkrafttreten per Ende 2026 sowieso erfüllen, unabhängig von der rechtlichen Lage in der Schweiz. Auch aus diesem Grund bemühten sich Konzerne wie Nestlé, Barry Callebaut und SIG darum, entsprechende Bestimmungen in das Abkommen aufzunehmen, um gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.
Als nächstes geht das Geschäft in den Ständerat. Der WWF fordert die kleine Kammer dazu auf, die Übernahme der EUDR wieder ins Abkommen zu integrieren. Damit könnte eine tragfähige Lösung gesichert werden, welche den wirtschafts- und umweltpolitischen Anliegen Rechnung trägt.
Kontakt:
Jonas Schmid, Mediensprecher, WWF Schweiz, jonas.schmid@wwf.ch, 079 241 60 57
Infobox: Das regelt die europäische Entwaldungsverordnung EUDR
Die EUDR tritt Ende 2026 in Kraft und verbietet den Import von Produkten, deren Anbauflächen nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden. Sie gilt für acht Rohstoffe: Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk und Leder. Im Mai 2026 entschied die EU-Kommission starke Vereinfachungen, wodurch sich der administrative Aufwand für die Unternehmen um 75 Prozent reduziert.