WWF-Kommentar zur riskanten Pestizid-Vorlage: Schweizer Standards nicht aufs Spiel setzen!
Heute Nachmittag entscheidet der Nationalrat über die riskante Pestizid-Vorlage 22.441. Der Bundesrat empfiehlt diese zu Ablehnung, denn die Risiken und Folgekosten für Umwelt und Gesundheit sind hoch.
Mit der geplanten Vorlage droht die Schweiz, ihre Kontrolle über Pestizid-Zulassungen aus der Hand zu geben. Besonders problematisch ist die vorgesehene automatische Übernahme von Notfallzulassungen aus sechs EU-Staaten. Diese Bewilligungen sind eigentlich für Ausnahmesituationen gedacht, werden aber zunehmend zur Regel.Ihre Zahl hat sich in der Schweiz innert zwei Jahren verdoppelt. Auch in der EU werden Notfallzulassungen oft wiederholt, vorsorglich und ohne klar nachgewiesenen Notfall erteilt. Würde die Schweiz diese Entscheide ungeprüft übernehmen, käme dies einer Carte Blanche für Pestizide ohne reguläre Risikoprüfung gleich – mit erheblichen Gefahren für Gewässer, Biodiversität, Trinkwasser und für die Gesundheit der Bevölkerung. Hinzu kommt, dass kein EU-Staat Notfallzulassungen aus anderen EU-Ländern übernimmt – doch genau dies sieht die Parlamentarische Initiative Bregy vor. Hier sollen pauschal alle Notfallzulassungen aus sechs EU-Ländern übernommen werden – mit erheblichem Aufwand für die Behörden und fraglichem Nutzen. Der Bundesrat warnt zu Recht vor hohem Verwaltungsaufwand ohne Mehrwert und empfiehlt die gesamte Vorlage zur Ablehnung.
Besonders alarmierend: Die Risiken werden im Erläuterungsbericht verharmlost. Dabei zeigen nationale Messungen längst, wie stark unser Grundwasser durch Pestizid-Rückstände wie PFAS belastet ist.
Mehraufwand für Verwaltung - zum Schaden von Mensch und Umwelt
Die revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV), die erst gerade seit Dezember 2025 inkraft ist, setzt die grundlegenden Anliegen der Initiative bereits differenziert um: eine stärkere Orientierung an den EU-Zulassungen für die Schweiz. Das Ziel, eine beschleunigte Zulassung für Pestizide in der Schweiz zu erreichen, ist also bereits in Kraft – doch die Pa. Iv. Bregy will noch weiter gehen. Wird sie angenommen, müsste der langjährige Revisionsprozess, der gerade erst abgeschlossen wurde, wieder von Neuem aufgerollt werden.
Die Pa. Iv. gefährdet das Vorsorgeprinzip und die regulatorische Souveränität der Schweiz. Die wichtigsten Unterschiede der Pa.Iv. zur neuen PSMV:
1. Mit der Pa. Iv. werden Regeln für die Verwendung von Pestiziden in der Schweiz ausgehebelt. Es soll nicht mehr möglich sein, neue zusätzliche Regeln zu erlassen, die die Schweizer Umwelt schützen.
2. Notfallzulassungen werden pauschal übernommen – eine bürokratische Flut mit Schäden für Mensch und Umwelt sowie fraglichem Nutzen für die Landwirtschaft
3. Neben Zulassungen aus den Nachbarländern sollen auch solche aus den Niederlanden und Belgien in die Schweiz kommen. Diese beiden Länder haben mit den intensivsten Pestizideinsatz innerhalb der EU (10.5 kg/ha (NL) und 6.8 kg/ha (BE)) und ihre Landwirtschaft hat wenig gemein mit der Schweiz. Weshalb eine pauschale Übernahme weder geografisch noch agronomisch zu rechtfertigen wäre.
Fazit: Schweizer Standards dürfen nicht leichtfertig geopfert werden – für Umwelt, Gesundheit und eine nachhaltige Landwirtschaft.
Mehr Informationen: https://www.wwf.ch/de/was-sie-zum-pestizid-vorstoss-wissen-sollten
Kontakt:
Jonas Schmid, Mediensprecher, WWF Schweiz, jonas.schmid@wwf.ch, 079 241 60 57