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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Antilopenfelle (ausser Tibetantilope)

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.

Einige Antilopenarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt (z.B. Saiga Antilope, Oryx, Gabelantilope, Säbelantilope, sowie einzelne Duikerarten). Felle von nicht geschützten Arten benötigen keine Bewilligungen, die Einfuhr ist aber kontrollpflichtig.

Cites Anhang II, teilweise nicht geschützt
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