
Bärenfleisch und Bärengalle
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Im Reiseverkehr ist die Einfuhr von Bärenfleisch aus seuchenpolizeilichen Gründen nur aus der EU, aus Norwegen und Island erlaubt. Für die Einfuhr aus diesen Ländern braucht es eine Einfuhrbewilligung, die Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz und eine Cites-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes. Häufig wird Bärengalle im asiatischen Raum zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt. In verschiedenen asiatischen Ländern werden die Bären unter fragwürdigen Bedingungen gehalten, um die Flüssigkeit aus der Gallenblase zu gewinnen