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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Greifvogel- und Eulen-Präparate sowie Federn und Eier

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.

Tote und präparierte Tiere unterstehen den gleichen Schutzbestimmungen wie lebende Exemplare. Alle Eulen und Greifvögel sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Einzelne Arten sind akut gefährdet, deshalb ist eine Handelskontrolle notwendig oder der Handel ganz verboten.

Cites Anhang II, teilweise Anhang I
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