
Papageien/Sittiche
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Alle Papageien und Sittiche sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Für manche Arten besteht sogar ein Handelsverbot (z.B. Lear-Ara, Soldaten-Ara, Hellroter Ara, etc.). Oft werden solche Vögel auf Märkten zum Kauf angeboten. Dabei wird mit dem Mitleid der Touristen gespielt. Kaufen Sie keine lebenden Tiere, auch wenn sie Ihnen leidtun. Mit einem Kauf erhöhen Sie die Nachfrage und unterstützen den illegalen Handel. Minuten, nachdem Sie ein Tier durch ihren Kauf «retten», ist sein Platz von einem neuen besetzt.