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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Schmetterlings-Präparate

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.

Bestimmte Schmetterlinge wie Apollofalter, alle Vogelfalter (Orithoptera spp.) oder Troides spp. sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Einzelne Arten sind akut gefährdet und eine Handelskontrolle ist notwendig beziehungsweise der Handel ist ganz verboten. Präparate von ungeschützten Arten benötigen keine Bewilligungen und Kontrollen.

Cites Anhang I und II, teilweise nicht geschützt
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