
Schmetterlings-Präparate
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.
Bestimmte Schmetterlinge wie Apollofalter, alle Vogelfalter (Orithoptera spp.) oder Troides spp. sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Einzelne Arten sind akut gefährdet und eine Handelskontrolle ist notwendig beziehungsweise der Handel ist ganz verboten. Präparate von ungeschützten Arten benötigen keine Bewilligungen und Kontrollen.