Die Rolle von Kantonen und Gemeinden in der Klimakrise
Im Kampf gegen die Klimakrise sind alle gefordert. Nicht nur Privatpersonen und Unternehmen, sondern besonders der Staat – also Bund, Kantone und Gemeinden. Sie sollen sinnvolle Rahmenbedingungen schaffen, damit Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltiger werden und unsere Lebensgrundlage für zukünftige Generationen erhalten können.
Ein Gastbeitrag
aus dem One Planet Lab
Will die Schweiz die Pariser Klimaziele erreichen, ist es auch an den Kantonen und Städten, beziehungsweise Gemeinden, die Energiewende voranzutreiben, Emissionen zu senken und eine klimaschonende Zukunft zu fördern. Dabei nehmen gewisse Kantone und Städte in der Schweiz jetzt schon eine Vorreiterrolle ein. Auch deshalb, weil die nationale Politik nach der abgelehnten Revision des CO2-Gesetzes im Sommer 2021 eher zurückhaltend geworden ist. Aber wo liegen denn die Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten von Kantonen und Gemeinden?
Wer macht was?
Die Kantone haben per Verfassung die Verantwortung über Massnahmen im Gebäudebereich. Es gibt somit auch kantonale Energiegesetze und Verordnungen. Sie sind enorm wichtige Pfeiler in der Klimapolitik und regeln beispielsweise, bis wann fossil betriebene Heizungen (Öl und Gas) durch erneuerbare (Holz, Wärmepumpen etc.) ersetzt werden müssen oder welche Anforderungen an die Wärmedämmung bestehen. Wichtige Entscheidungen in weiteren relevanten Sektoren, beispielsweise in der Verkehrspolitik, werden ebenfalls in den Kantonen (und Gemeinden) getroffen.
Auch die Gemeinde kann viel für die Energiewende tun. Zum Beispiel, indem sie einen Energierichtplan verabschiedet oder beim Baureglement, bei der Quartierplanung oder bei der Energieversorgung auf den Klimaschutz achtet. Gemeinden und Städte sind somit diejenigen, die den Klimaschutz vor Ort betreiben. Weil die Gemeinde über Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien für ihre eigenen Liegenschaften bestimmt, hat sie auch eine Vorbildfunktion gegenüber der lokalen Bevölkerung. Nicht zuletzt setzen die Gemeinden die kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften um, beispielsweise in der Stromeffizienz. Die Baubewilligungsbehörden haben also einen Hebel beim Zubau erneuerbarer Energien.
Genau: Wo sind überhaupt die grossen Hebel?
Die Schweizer Gesetzgebung funktioniert nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, alle politischen Entscheide sollen auf der tiefstmöglichen staatlichen Ebene, also der Gemeinde, gefällt werden. Ist das nicht möglich, beispielsweise aus Gründen der Finanzierung, der Effizienz, der Kompetenzen oder, weil man Gesetze auf kommunaler Ebene einfach umgehen könnte, werden Entscheide auf einer höheren Ebene, also beim Kanton oder Bund, getroffen. Das Subsidiaritätsprinzip gibt Gemeinden und Kantonen viel Spielraum für Verbesserungen. Wie die Zusammenstellung des WWF Schweiz zeigt, können wirksame kommunale Klimamassnahmen bereits innerhalb von wenigen Monaten wirksam sein.
Mit ehrgeizigen Klimazielen in den Bereichen Energieversorgung, Gebäude und Mobilität können Gemeinden ihren Handlungsspielraum noch viel stärker ausnutzen, als sie es bisher tun. Denkbar wären auch Massnahmen in der Landnutzung. Ähnlich sieht es bei den Kantonen aus. Strenge Klimaziele könnten eine wichtige politische Unterstützung für wirksame Massnahmen geben. Diese Ziele können mit Massnahmen verknüpft sein – beispielsweise treten Klimaschutz-Massnahmen automatisch in Kraft, wenn Ziele nicht erreicht werden. Nebst allgemeinen Zielen sind wiederum Gebäude, Mobilität und Landnutzung Bereiche, in denen die Kantone zur Verantwortung gezogen werden sollten.
Was geschieht in den Kantonen und Gemeinden der Schweiz?
In den letzten Jahren (Stand Herbst 2022) hat sich in den Kantonen doch einiges getan. Verschiedene Kantone richten sich nach der Zielsetzung des Bundesrats, der bei den klimaschädlichen Treibhausgasemissionen das Netto-null-Ziel bis 2050 erreichen will, so zum Beispiel der Kanton Bern. Der Kanton und die Stadt Zürich wollen bereits 2040 klimaneutral sein. Zur Umsetzung von solchen Netto-null-Zielsetzungen verabschieden die Kantone und Gemeinden dann verschiedene Gesetze, wie zum Beispiel das neue Energiegesetz des Kantons Zürich, das im September 2022 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verlangt unter anderem den Ersatz von Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch umweltfreundliche Heizlösungen. Oder das neue Energiegesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden schreibt beispielsweise vor, dass bis 2035 mindestens 40 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien aus dem Kanton gedeckt werden sollen.
Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, will und muss die Schweiz bis 2030 ihre CO2-Emissionen halbieren. Damit dieses Ziel noch erreicht werden kann, sind neben dem Bund, wie wir gesehen haben, vor allem auch die Kantone und Gemeinden gefordert, von ihren Möglichkeiten Gebrauch zu machen.
Was Sie tun können
Nicht nur Bund, Kantone und Gemeinden können etwas für die Energiewende tun, auch jede:r Einzelne. Bereits kleine Handlungen können eine grosse Wirkung haben. Wir haben für Sie deshalb umfassende und gleichzeitig einfach umsetzbare Energiespartipps zusammengestellt sowie sieben Energie-Mythen aufgedeckt.