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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Sandelholzextrakt

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.

Das wohlriechende Sandelholz-Extrakt stammt von verschiedenartigen Bäumen, die vorwiegend im östlichen Asien und in Indien wachsen. Das rote Sandelholz (Pterocarpus santalinus, Cites Anhang II) aus Indien kommt in Blöcken, Schnitzeln oder in Pulverform in den Handel. Daneben wird vor allem weisses Sandelholz (Santalum album, nicht Cites-geschützt) gehandelt und verarbeitet, das auch in anderen ostasiatischen Ländern vorkommt. Öl aus Sandelholz darf aus Indien nicht mehr augeführt werden. Sandelholz wird in grossen Mengen abgeholzt, nicht nur für die Holzgewinnung, sondern auch um neues Weideland zu schaffen. Der illegale Handel mit diesen kostbaren Hölzern ermöglicht grosse Gewinne und gefährdet dadurch die Bestände. Extrakte von nicht geschützten Arten benötigen keine Bewilligungen und Kontrollen.

Cites Anhang II, teilweise nicht geschützt
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