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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Zebrafelle ausser Steppenzebra

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.

Ausser dem Steppenzebra sind alle Zebras (z.B. Bergzebra, Grevy-Zebra) in den Anhängen von Cites aufgelistet und Handelsbeschränkungen unterworfen. Für die Einfuhr von Fellen vom Steppenzebra braucht es keine Bewilligung, die Einfuhr ist aber kontrollpflichtig.

CITES Anhang I und II, teilweise nicht geschützt
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