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Ein Wolf rennt durch den Schnee
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26. Januar 2023

Für den Wolf – Gegen ein erneutes Referendum

Es war ein grosser Erfolg, das Nein der Stimmbevölkerung zum Jagdgesetz von 2020. Doch insbesondere die Wolf-Debatte ist damit nicht zu Ende. Ein Überblick über die Gesetzeslage und warum die Umweltverbände ein zweites Referendum nicht unterstützen.

In diesem Beitrag geht es um Politik, und Politik ist immer kompliziert. Für alle, die gerade keine Zeit dafür haben, hier die Kurzversion:

Im Dezember 2022 hat das Parlament ein neues Jagdgesetz verabschiedet. Die Vorlage überzeugt fachlich nicht und ist eine verpasste Chance. Trotzdem verzichtet der WWF auf ein erneutes Referendum. Warum? Weil auch das neue Gesetz – sofern die im Parlament genannten sichernden Bedingungen eingehalten werden – sicherstellt, dass der Wolf in der Schweiz leben und sich weiter ausbreiten kann. Entscheidend ist nun die konkrete Umsetzung des Gesetzes. Wir werden, dem Bundesrat bei dieser Arbeit genau auf die Finger zu schauen.

Für alle, die es genauer wissen wollen, hier die ausführliche Antwort:
 

Was bisher geschah:

Kein erneutes Referendum

Der Wolf gehört zur heimischen Tierwelt. Die grösste Bedrohung für den Wolf sind die Menschen, deshalb hat das friedliche Miteinander – die Koexistenz von Menschen und Wolf – für den WWF oberste Priorität.

Das Parlament hat es mit der Revision vom Dezember 2022 verpasst, ein Gesetz auszuarbeiten, das die Regulierung des Wolfs dann ermöglicht, wenn er festgeschriebene Schäden verursacht hat. Dennoch ist die Koexistenz auf Grundlage dieser Vorlage möglich, denn: 

  • Für Regulationsabschüsse ist weiterhin die Zustimmung des Bundes erforderlich. Die Kantone können nicht allein entscheiden.
  • Die Notwendigkeit von zumutbaren Schutzmassnahmen wird nicht aufgehoben.
  • Wolfsfreie Zonen sind weiterhin nicht zulässig.
  • Abschüsse von ganzen Rudeln bleiben nur in Ausnahmen erlaubt.
  • Wolfsabschüsse in Wildtierschutzgebieten sind weiterhin verboten.
  • Die Hürden für Abschüsse einzelner Wölfe werden nicht gesenkt. 

Das heisst: Die Wolfspopulation in der Schweiz wird sich auch mit dem Jagdgesetz entwickeln können und ein wichtiger Bestandteil der heimischen Tierwelt bleiben. Deshalb verzichten die Verbände Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz darauf, das Referendum zu ergreifen.
 

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Wolf in Russland
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Bundeshaus in Bern

Keine Aussichten auf Erfolg

Politik und ganz besonders das Ergreifen eines Referendums ist – ob es gefällt oder nicht - immer auch von taktischen Überlegungen geleitet. Auch auf dieser Ebene spricht alles gegen ein zweites Referendum:

  • Eine Niederlage an der Urne gefährdet die bisherigen Erfolge für den Wolf (siehe oben) und andere geschützte Tiere (siehe unten).
  • Die Politik-Beobachter:innen sind sich einig, dass eine erneute Abstimmung chancenlos wäre. Statt die Ressourcen für eine Abstimmung einzusetzen, die nicht zu gewinnen ist, ist es wesentlich wirksamer, bei der Umsetzung des aktuellen Gesetzes eine aktive Rolle zu übernehmen. Das heisst, dem Bundesrat auf die Finger zu schauen und wenn nötig Druck aufzubauen. Mit einer verlorenen Abstimmung würden wir dem Schutz der Tiere aber einen Bärendienst erweisen, da wir damit unsere Verhandlungsposition massiv beeinträchtigen würden.
  • Selbst wenn die Abstimmung gewonnen werden könnte, wäre dies aller Wahrscheinlichkeit nach keinem Gewinn für die geschützten Wildtiere in der Schweiz. Denn die aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Parlament lassen vermuten, dass auch eine künftige Revision des Jagdgesetzes mangelhaft bliebe.

Zusammenfassend: Das Risiko einer verlorenen Abstimmung ist zu gross und der Nutzen des zweiten Referendums ungewiss.

Was wir erreicht haben

Die gewonnene Abstimmung von 2020 bleibt ein Erfolg. Viele zentrale Punkte der damaligen Auseinandersetzung stehen heute nicht mehr zur Debatte:

  • Das Jagdgesetz regelt – auch wenn es die Schlagzeilen und die hitzige Debatte in den Medien manchmal so erscheinen lassen – nicht ausschliesslich den Umgang mit dem Wolf. Es gibt in der Schweiz weitere geschützte Wildtiere. Auch diese benötigen unser Engagement. Umso erfreulicher ist es, dass für Luchse, Höckerschwäne, Graureiher, Gänsesäger etc. weiterhin strenge Schutzbestimmungen gelten.
  • Insbesondere gilt auch für alle dieser geschützten Arten weiterhin, dass eine «Verhaltensauffälligkeit» keinen Abschuss rechtfertigt.
  • Auch beim Biber gibt es keine vereinfachten Abschussbedingungen. Ausserdem werden die durch den Biber verursachten wirtschaftlichen Einbussen abgegolten. Dies trägt zur besseren Akzeptanz und zum friedlichen Miteinander mit den geschickten Baumeistern bei.
  • Der Schutz der Schwalbennester wird nicht aufgehoben.
  • Wildkorridore werden erstmals gesichert. Diese sind unerlässlich, damit sich die Arten sicher durch unser Land bewegen können.

Weiterhin engagiert für Wolf und Co.

Die Umweltverbände werden sich aber weiterhin dafür einsetzen, dass unser künftiger Umgang mit dem Wolf unter Wahrung der Regeln der Berner Konvention – dem europäischen Vertrag zum Schutz der Wildtiere und Pflanzen – erfolgt. Das bedeutet insbesondere, dass wir dem Bundesrat bei der Umsetzung des neuen Jagdgesetzes genau auf die Finger schauen.
Zusätzlich arbeiten wir weiterhin daran, dass der Wolfsbestand nicht gefährdet wird und Herdenschutzmassnahmen im Rahmen des Zumutbaren konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört auch, dass Fehlabschüsse sanktioniert werden müssen. Denn wir sind überzeugt: Der Wolf gehört als fester Bestandteil zur Schweizer Tierwelt. 

Was Sie tun können

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Luchs auf Stein

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