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Luchsweibchen hinter einem Baum.
7 Schritte zum Testament

So setzen Sie Ihr Testament in wenigen Schritten auf – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Wie erstelle ich ein Testament?

Ein Testament zu verfassen, bedeutet mehr als nur den letzten Willen festzuhalten – es schafft Klarheit, Ordnung und grosse Erleichterung für die Hinterbliebenen. Doch der Weg dahin wirft oft viele Fragen auf.

Wie liste ich mein Vermögen sinnvoll auf? Wer soll erben, oder begünstigt werden? Wie formuliere ich ein Legat? Wo bewahre ich mein Testament sicher auf, und was ist eigentlich ein:e Willensvollstrecker:in?

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Nachlassplanung. In sieben einfachen Schritten zeigen wir Ihnen, wie Sie ein rechtsgültiges Testament in der Schweiz erstellen – und dabei auch eine gemeinnützige Organisation wie den WWF berücksichtigen können.

Vertiefende Informationen – etwa zur gesetzlichen Erbfolge, Pflichtteilen oder zur/zum Willensvollstrecker:in – finden Sie in unserem ausführlichen FAQ (häufig gestellte Fragen).
 

In 7 Schritten zum Testament

1. Wer soll erben?

Überlegen Sie zunächst, wen Sie als Erbinnen und Erben einsetzen möchten. Diese treten nach Ihrem Tod für all Ihre Rechte und Pflichten ein. Dazu gehören: Organisation der Beerdigung, Auflösung der Wohnung, mögliche Schulden, Abmeldungen und mehr. Die Nachlassabwicklung wird in der Regel durch den Willensvollstrecker organisiert.
Viele Menschen, die keine Kinder haben, oder Verwandte nicht berücksichtigen möchten, entscheiden sich für eine gemeinnützige Organisation.

In der Schweiz muss jede Person ihr eigenes Testament verfassen – auch Ehepartner:innen. Die Testamente können sich jedoch inhaltlich aufeinander beziehen, etwa mit wechselseitigen Begünstigungen.

In Ihrem Testament bestimmen Sie eine:n oder mehrere Erbinnen und Erben. Dies können zum Beispiel Partner:innen, Kinder oder eine gemeinnützige Organisation sein.

Wird ein Erbe ausgeschlagen, kann dies Auswirkungen auf die Übernahme von Verpflichtungen wie Beerdigungskosten haben. Mehr dazu finden Sie in unserem FAQ.
 

2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil Schweiz beachten

Auch wenn Sie ein Testament erstellen, haben Ehepartner:innen und Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil. Unter bestimmten Voraussetzungen sogar Enkelkinder. Das Erbrecht in der Schweiz regelt die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteile verbindlich. Auch bei einem Testament gelten diese Bestimmungen. Der Pflichtteil richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Planen Sie das bei der Verteilung Ihres Erbes ein.

Mehr Informationen zur gesetzlichen Erbfolge und zu Pflichtteilen finden Sie in unserem Erbschaftsratgeber oder in unserem FAQ.
 

3. Wer soll ein Legat (Vermächtnis) erhalten?

Wenn Sie einzelne Vermögenswerte wie Bankguthaben, Kunstgegenstände oder Immobilien einem bestimmten Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie dem WWF vermachen möchten, müssen Sie dies in Ihrem Testament anordnen.

Die Erbinnen und Erben sind dann verpflichtet, die Vermögenswerte an die Legatnehmer:innen zu übertragen.

4. Wer soll Willensvollstrecker:in werden?

Ein:e Willensvollstrecker:in verwaltet Ihr Nachlassvermögen und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille korrekt und in Ihrem Sinn umgesetzt wird.

Es empfiehlt sich eine Person als Willensvollstreckerin einzusetzen, die unabhängig, also neutral und professionell ist. Damit Ihr Erbe in Ihrem Sinne verteilt wird.

5. Vorsorge, Anordnungen, Haustiere

Verfassen Sie eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Situationen respektiert werden.

Wer soll im Todesfall benachrichtigt werden – und auf welchem Weg? Welche Details zu Bestattung, Traueranzeige oder Gedenkfeier möchten Sie vorab klären? Halten Sie diese Wünsche in einem separaten Dokument fest – nicht im Testament – und bewahren Sie es zusammen mit Ihren geordneten Unterlagen auf.

Obwohl der digitale Nachlass in der Schweiz rechtlich noch nicht klar geregelt ist, empfiehlt es sich, Passwörter und Zugriffsrechte vorsorglich festzuhalten. Legen Sie fest, wer auf Ihre Online-Konten, Geräte, Cloud-Dienste oder E-Mail-Zugänge zugreifen darf – und dokumentieren Sie Zugangsdaten sicher. So vermeiden Sie offene Fragen und unnötige Belastungen für Ihre Hinterbliebenen.

Haben Sie ein Haustier? Überlegen Sie rechtzeitig, wer sich um Ihr Tier kümmern kann – oder sprechen Sie mit einem örtlichen Tierheim. Sie können im Testament auch eine bestimmte Summe für Futter- oder Tierarztkosten reservieren.

Unser kostenloser Erbschaftsratgeber enthält hilfreiche Vorlagen und Checklisten zu all diesen Themen.

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6. Schreiben Sie Ihr Testament

Die einfachste und günstigste Form, um den Nachlass zu regeln, ist ein handschriftlich geschriebenes Testament. Ein rechtsgültiges Testament in der Schweiz muss vollständig von Hand geschrieben, und mit dem Ort, dem Ausstellungsdatum und der Unterschrift versehen werden.

Suchen Sie bei Bedarf einen Notar, eine Urkundsperson oder eine Fachanwältin für Erbrecht auf. Sie haben auch die Möglichkeit ein öffentliches Testament zu erstellen, wenn die persönliche Gesundheit das eigenhändige Verfassen nicht mehr zulässt.

7. Testament aufbewahren und hinterlegen

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren und sinnvollen Ort auf. Es kann auch bei der zuständigen Behörde an Ihrem Wohnsitz, beim Willensvollstrecker oder bei einer anderen Vertrauensperson hinterlegt werden. Informieren Sie Angehörige oder Ihnen nahestehende Personen darüber, wo es sich befindet.


 

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Weitere Informationen

Legate und Erbschaften

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Häufig gestellte Fragen zur Nachlassplanung

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Erstellen Ihres Testaments.

Ihre Kontakte

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Ulrike Gminder
Ulrike Gminder
Verantwortliche Nachlässe und Philanthropie
Tel.: +41 44 297 21 57
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Portrait von Laura Dean
Laura Dean
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